Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf

Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf.

Personen aus Priorisierungsgruppe 2 können Impftermin vereinbaren.

Die Impfkampagne des Landes Niedersachsen nimmt weiter an Fahrt auf. Seit dem 15. März können alle Personen aus der Priorisierungsgruppe 2 einen Impftermin über das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de sowie über die Hotline des Landes unter Tel. 0800 99 88 665 vereinbaren bzw. sich auf die Warteliste setzen lassen. Alle Bürger über 70 Jahren sollen dazu auch noch einmal ein Anschreiben des Landes erhalten – einen Impftermin können sie aber auch schon vor Erhalt des Schreibens vereinbaren, heißt es in einer Presse-Mitteilung des Landkreises Harburg. Wichtig: Wer schon auf der Warteliste registriert ist (u.a. Über 80-Jährige) behält seinen bevorzugten Terminanspruch. Darüber hinaus können weiterhin Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 Termine vereinbaren bzw. sich auf einen Wartelistenplatz setzen lassen. Zudem bitten wir darum, zu den Terminen pünktlich, aber nicht deutlich zu früh zu erscheinen. Es droht ansonsten eine lange Wartezeit, mahnt der Landkreis.
Wer gehört nun zur Priorisierungsgruppe 2 und kann sich in Kürze impfen lassen? Laut Impf-Verordnung des Bundes umfasst diese Gruppe neben Personen im Alter von mindestens 70 Jahren unter anderem
• Personen mit Down-Syndrom oder Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung,
• Personen mit schweren chronischen Lungen-, Leber-und Nierenerkrankungen oder nach einer Organtransplantation oder bestimmten Formen von Diabetes Mellitus oder Adipositas (BMI über 40),
• enge Kontaktpersonen (bis zu zwei) von Schwangeren oder von häuslich pflegebedürftigen Personen aufgrund des Alters (über 70 Jahre alt) bzw. mit vorgenannten medizinischen Gründen,
• Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht,
sowie
• Personal in Einrichtungen für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung
• Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit regelmäßigem Patientenkontakt tätig sind
• Polizei und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko im Dienst
• Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,
• Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst
und
• Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften.
Wer aus einem medizinischen Grund impfberechtigt ist, z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung, soll demnächst von seiner Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung bekommen. Vorerst reicht ein ärztliches Attest, das die Erkrankung bescheinigt, als Impfberechtigung aus. Diese Bescheinigung muss zum Termin im Corona-Impfzentrum mitgebracht werden.
Das Land hat außerdem mitgeteilt, dass ab 19. April auch die niedergelassenen Ärzte in die Impfkampagne eingebunden werden sollen. Für die Impfungen in Arztpraxen gilt die Priorisierung gemäß der Corona-Impfverordnung ebenfalls als Grundlage. Dann sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion verbunden sind, zu impfen.
Weiter fortgeführt wird die Impfung mit mobilen Teams in Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindergärten. Hierfür arbeiten die Impfzentren eng mit den jeweiligen Einrichtungen zusammen und vereinbaren Sammeltermine. Sollte ein Mitarbeiter einer Einrichtung nicht an diesem Sammeltermin teilnehmen können, ist eine Einzelterminvergabe über das Impfportal möglich, erklärt der Landkreis.
Aktuelle Informationen zur Impfung stellt die Kreisverwaltung unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren zur Verfügung. Weitere Informationen, auch zur aktuellen Pandemiesituation im Landkreis Harburg und zu den aktuell gültigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/corona.