„Das nächste Mal fahre ich mit dem Auto!“

„Das nächste Mal fahre ich mit dem Auto!“.

Frustrierter Erlebnisbericht einer Radfahrerin.

Und noch eine Kritik an der neuen Bußgeldordnung für die veränderte Straßenverkehrsordnung – diesmal aus der Sicht einer Radfahrerin. Laut der neuen Straßenverkehrsordnung ist das Benutzen des Bürgersteiges mit dem Fahrrad bis auf zwei Ausnahmen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mindestens 55 Euro berappen. Mit diesem Aspekt ist die passionierte Radfahrerin Elisabeth Steinfeld, die ansonsten die modifizierte Straßenverkehrsordnung begrüßt, nicht einverstanden. Sie kritisiert es als unverhältnismäßig. Steinfeld, die im ADFC organisiert ist, berichtet anhand eines Beispieles aus dem Alltag, welche Konsequenzen die neue Verordnung für sie hätte.
„Das Bußgeld für das Fahren auf dem Fußweg kann gerne angehoben werden, wenn die Verhältnisse sich geändert haben. Aber würden Sie meine heutige Tour einem 13-jährigen Kind oder älteren Rentnern zumuten? Und: Jeder Polizist kann eindeutig sehen, ob ich auf einem Fußweg fahre oder nicht. Wie viel Abstand ein Auto zu einem Fahrrad hält, ist auf den ersten Blick nicht messbar und in den meisten Fällen nicht beweisbar. Ich bin für eine Abstandsregel zu Fußgängern. Ich bin heute 10 km zum Arzt und zurück geradelt“, erläutert Steinfeld eingangs.
Und los geht’s: Zuerst musste Steinfeld einem Pkw ausweichen, der mit hohem Tempo in eine Tankstelleneinfahrt einbog. Natürlich sei sie instinktiv – um nicht mit dem Fahrzeug zu kollidieren – vom Radweg auf den Bürgersteig ausgewichen. Auf dem Radweg hätte sie es nicht geschafft, versichert Steinfeld. Ein weiteres Teilstück der Strecke könne sie nur auf dem Bürgersteig fahren, da der Radweg durch Wurzeln beinahe unpassierbar wäre. Wenn sie doch den Radweg benutzen würde, bräuchte sie keinen Arzt mehr, sondern einen Krankenwagen, merkt Steinfeld ironisch an. Das nächste Problem taucht in der Tempo-30-Zone in Gestalt eines rüpelhaften Autofahrers auf. Auf ihrer Spur führe der Pkw, weil dieser parkende Autos überhole. „Wohin soll ich denn da jetzt ausweichen? Der Spiegel des Autos wäre 10 cm von meinem Lenkrad entfernt, wenn ich nicht flüchte. Ich fuhr mutig Richtung Mitte der Straße, denn so darf man uns nicht begegnen. Der Autofahrer brüllte mich so lange an, bis ich klein bei gab und mein Rad auf den Fußweg schob. Das darf ich doch noch, oder?“, schildert die engagierte Radfahrerin diesen Vorfall. Fortgesetzt wird die Fahrt auf einem Fußweg in einer Allee. „Da fahre ich immer auf dem Fußweg, weil ich bei Gegenverkehr immer ganz knapp überholt werde. Ich versuchte es auf der Straße. Vor mir wurde eine Autotür aufgerissen. Bremsen!!! Dann brauste ein Transporter heran, hupte und raste ganz dicht an mir vorbei. Das kostet nur 30 Euro. Ich verlor mein Gleichgewicht, stürzte fast und wurde vom nächsten Auto knapp überholt. Ich gab auf und fuhr auf den Fußweg“, erzählt Steinfeld. Auch die Rückfahrt sei nicht ohne gewesen. „Auf dem Rückweg fuhren drei Kinder auf dem Radweg. Normalerweise überhole ich die auf dem Fußweg. Muss ich jetzt den nächsten Kilometer hinter denen her fahren? Auf einem 80 cm breiten Radweg ist ein Überholen unmöglich. Ich überholte trotzdem. Direkt vor mir fuhr ein blaues Auto auf den Radweg, ich musste scharf bremsen und auf den Fußweg ausweichen. Aha, vor dem hat ein Auto zum Linksabbiegen angehalten, warten konnte der Blaue nicht“, beendet Steinfeld ihren Erfahrungsbericht.
Laut Steinfeld würden sie ihre „Ausflüge“ auf dem Bürgersteig nach der neuen Bußgeldordnung 275 Euro Bußgeld zusammen kosten, ihr sicherlich nicht ganz ernst gemeintes Fazit: „Das riskiere ich nicht. Das nächste Mal fahre ich mit dem Auto!“