Beschränkung der Benutzbarkeit

Beschränkung der Benutzbarkeit

Heidefriedhof: Neuer Erlass sorgt für Ärger

Die Probleme mit dem Heidefriedhof Waldfrieden reißen nicht ab. Zwar hat das Bezirksamt Harburg nach vehementen Klagen über Verwahrlosung und vor allem Wildbiss Abhilfe durch einzelne Maßnahmen versprochen. Aber nun sorgt eine jüngst in Kraft getretene Verordnung hinsichtlich der Benutzung des Friedhofes durch Fahrzeuge für neuen Ärger. Aber immer der Reihe nach: Aufgrund der häufigen Beschwerden von Friedhofsbenutzern über den Heidefriedhof Waldfrieden, die weitgehend auf Wildschäden zurückzuführen waren, hat die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg mit einer Anfrage die Verwaltung gebeten, darzulegen, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um zukünftig „die würdevolle Nutzung des Friedhofes zu ermöglichen. Die Bezirksverwaltung hat in ihrer Antwort sehr detailliert die Erfordernisse und Möglichkeiten dargestellt und Kostenermittlung angekündigt“, heißt es in einer CDU-Pressemitteilung.
Letztere hatte einen Fragenkatalog auf den Weg gebracht. Deren Beantwortung erbrachte Folgendes: Wirtschaftsbehörde und Bezirksamt Harburg würden rund 80.000 Euro in die Hand nehmen, um in erster Linie die Abzäunung des Heidefriedhofes auf die geänderten Rahmenbedingungen – will heißen dem Überspringen der Absperrung durch Rehe – anzupassen. „Es gibt einen alten Wildschutzzaun. Dieser ist intakt und wird regelmäßig kontrolliert. Vermutlich ist dieser aber nicht hoch genug und die Rehe können ihn überspringen. Es gibt nur zwei Maßnahmen, die getroffen werden können, um das Eindringen von Rehen wirksam zu verhindern. Der Wildschutzzaun müsste durch einen höheren Zaun ersetzt werden und die Eingangstore müssten in der Art ausgeführt werden, wie das in den Freilaufbereichen der Wildschutzparks (z.B. Harburger Berge und Lüneburger Heide) der Fall ist. Dort werden die Besucher durch eine Art Schleuse (zwei separat zu öffnende Tore – problematisch für Menschen mit Gehbehinderung) geführt und die Einfahrtsbereiche werden durch sehr grobe Roste ausgeführt, welche durch Wildtiere nicht überquert werden können (ästhetische Beeinträchtigung des Friedhofseingangsbereiches und erhöhte Unfallgefahr bei Betreten). Weitere Maßnahmen wurden nicht getroffen“, führte das Bezirksamt Harburg vor wenigen Wochen aus. Das Bezirksamt widersprach bei dieser Gelegenheit auch der Meinung, dass Rehe auf dem Heidefriedhof von allen Besuchern und Nutzern als Plage angesehen würden. Zugleich lehnte es abermals die Bejagung des Wildes wegen mehrerer Gefahrenmomente auf dem Friedhof ab. Das Bezirksamt sieht in der Erhöhung der Zäune und in der Errichtung einer Art von Eingangsschleuse wirksame Mittel zur Rehbekämpfung. Diese Maßnahmen sollen nach der Bereitstellung der Gelder nun zügig umgesetzt werden.
Kaum scheint das Problem behoben, sorgt ein Erlass des Bezirksamtes für neuen Unmut. Seit dem 23. Juli sollen die Friedhofsgärtner den Friedhof, entgegen der bisherigen Vorgehensweise, nicht mehr zu den notwendigen Zeiten mit Fahrzeugen befahren können. Dies bedeutet bei der Weitläufigkeit des Gebietes, dass die Bewässerung der Gräber nicht durchgeführt werden kann und die Pflanzen daher sehr schnell einen unschönen Eindruck machen. Es sei unverständlich, dass die Bewässerung aus Sicht der Verwaltung nur während der täglichen Dienstzeiten der Mitarbeiter (Montag bis Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Freitag 7 bis 14 Uhr) erfolgen soll. Dieses wäre auch aus ökologischen Gründen wenig verständlich, da bei der derzeitigen Trockenheit das Wässern der Pflanzen sinnvollerweise nur in den frühen Morgen- oder in den Abendstunden erfolgen kann, erläutert die CDU in ihrem Antrag. Diese fragt die Verwaltung: „Welche Gründe veranlassen das Bezirksamt im Einzelnen, die Benutzung der Friedhöfe mit Fahrzeugen einzuschränken und auf die behördlichen Dienstzeiten zu beschränken? Hält es die Bezirksverwaltung für angemessen, die seit Jahren ordnungsgemäß ausgeübten und bezahlten behördlichen Erlaubnisse derart einzuschränken? Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung, dass witterungsbedingt die Bewässerung von Gräbern in den frühen Morgenstunden, also vor Dienstbeginn oder in den späten Abendstunden, also nach Dienstschluss sinnvollerweise vorgenommen werden sollte? Falls Kontrollen und Beeinträchtigungen der Grund für die Maßnahmen sein sollten; aus welchen Gründen erhalten die zugelassenen Friedhofsgärtner nicht Schlüssel, die den Zugang außerhalb der Dienstzeiten ermöglichen? Ist eine derartige Praxis beispielsweise auch bei Bestattern üblich?“