„Das Bezirksamt bedauert es, dass der Nachbarschaftsgarten umziehen muss“.
Projekt des Stadtteilvereins soll DB Netz AG-Anlage weichen.
Groß war die Freude bei den Mitgliedern des Stadtteilvereins Neuwiedenthal, als im Oktober 2018 die offizielle Einweihung des „Nachbarschaftsgartens“ im Striepenweg (neben dem P+R-Parkhaus) über die Bühne ging. In der Folgezeit verwandelten die Aktiven die verwaiste Fläche mit viel Engagement und Kreativität in ein wahres grünes Kleinod. Hochbeete und mehrere Beeteinfassungen aus Holz entstanden in kurzer Zeit. Daneben pflanzten die engagierten Hobbygärtner noch Obstbäume und mehrere Beerensträucher. So ist auf der vormals wilden Wiese Stück für Stück der Nachbarschaftsgarten, der von einem hölzernen Staketenzaun begrenzt wird, entstanden. https://youtu.be/Ltc2_G8Ew-A Aber schon damals warnte die SPD-Bezirksabgeordnete Beate Pohlmann die Mitglieder des Stadtteilvereins Neuwiedenthal, dass das Areal zwar in städtischem Besitz sei, aber als Gewerbefläche ausgewiesen wäre. Es könnte der Fall eintreten, dass der Bezirk Harburg bei einem potenziellen Interessenten für das Grundstück seine Erlaubnis für den Nachbarschaftsgarten zurückziehe. Genau dieser Fall scheint nun eingetreten zu sein. Vor Kurzem hatte der Stadtteilverein Neuwiedenthal von der Deutschen Bahn Netz AG die Mitteilung erhalten, auf der Fläche des Nachbarschaftsgartens Bodenuntersuchungen durchzuführen. Hintergrund ist die Realisierung einer weiteren S-Bahnlinie für den Hamburger Süden. Am 25. April hatte im Ausschuss für Mobilität ein Vertreter der Deutschen Bahn Netz AG den Mitgliedern mitgeteilt, dass die dritte S-Bahnlinie S32 mit allen dazugehörigen Anlagen bis 2027 umgesetzt werden soll. Der Neue RUF fragte beim Bezirk Harburg nach. Pressesprecher Dennis Imhäuser bestätigte das Aus für den Nachbarschaftsgarten am Standort Striepenweg. „Das Bezirksamt bedauert es, dass der Nachbarschaftsgarten mit Auslaufen des Pachtvertrages Ende 2022 umziehen muss“, sagte der Pressesprecher. Auf Nachfrage erklärte er, dass auf dem Grundstück die Deutsche Bahn Netz AG voraussichtlich 2024 technische Anlagen errichten wolle. Schon auf besagter Sitzung des Mobilitätsausschusses hatte der Referent der Deutschen Bahn Netz AG Kartenmaterial hinsichtlich der räumlichen Bedarfe für die Modernisierung der S-Bahnstrecke im Bezirk Harburg vorgestellt. Unter anderem wird auf eine Fläche 3 im Striepenweg hingewiesen, auf der ein „Gleichrichterwerk“ gebaut werden soll. In einem „Gleichrichterwerk“ wird für den Bahnbetrieb Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt. Das Areal ist das Grundstück, auf dem sich der Nachbarschaftsgarten befindet. Angesichts dieser weitgediehenen Pläne stellt sich die Frage für den zukünftigen Standort des Nachbarschaftsgartens. Laut Pressesprecher Imhäuser wird bereits daran gearbeitet. „Das Bezirksamt ist sehr an der Fortführung des Stadtteilprojekts Nachbarschaftsgarten in Neuwiedenthal interessiert und wird dem Nachbarschaftsgärtner:innen deshalb eine Ersatzfläche anbieten. Der Garten ist ein Projekt aus der Integrierten Stadtteilentwicklung (RISE) in Neuwiedenthal und steht für eine lebendige Nachbarschaft und ehrenamtliches Engagement. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass der Garten ein Symbol für ein friedliches Zusammenleben in Vielfalt der Bewohner:innen von Neuwiedenthal geworden ist. Derzeit werden Gespräche aufgenommen, um die Situation mit dem Verein zu besprechen. Es gibt bereits mögliche Standorte, die gemeinsam mit dem Verein ergebnisoffen betrachtet werden sollen. Auch bleibt offen, wann der Garten letzten Endes umziehen muss. Dies wird ebenfalls mit allen Beteiligten besprochen werden.“ CDU-Fraktionschef Ralf-Dieter Fischer forderte in diesem Zusammenhang einen vernünftigen Ersatz für die Hobbygärtner in Neuwiedenthal – und nicht irgendwo in Fischbek oder Sandbek. Die Bürger müssten auf kurzen Wegen zum Nachbarschaftsgarten gelangen, so Fischer.
One-Minute Wonder! Kurz und Knackig statt Lang und Labbrig.
Sein Programm lässt sich am besten mit „Wilde Mischung“ beschreiben. Der extravagante Entertainer verbindet clowneske Elemente mit Stand Up Comedy. Schräger Humor trifft auf handfeste Körperbeherrschung. Lachen im Sekundentakt. Abgerundet mit kurzen Songs, die im Sprechgesang auf temperamentvoller Musik vorgetragen werden, entsteht eine gelungene Hommage an die Heiterkeit. Das Publikum ist mitten drin im Geschehen. Es singt mit, lacht mit und staunt über die Vielfalt der diversen Darbietungen. Die Lieder überschreiten selten eine Länge von 60 Sekunden. So lassen sich viele brisante Themen zügig abfackeln. Bellende Hunde, Hinterhältige Mietnomaden, was essen die Deutschen am liebsten? Eindrucksvolle Nutztiere, und, und, und… Eintritt: 15 Euro
Foto: SPD -Frank Richter: Klare bauliche Trennung mit verschiedenen Eingängen und den Ausschluss zufälliger Begegnungen im Außenbereich des Objekts gewährleisten
Ralf-Dieter Fischer: Die Bezirksversammlung hat ausdrücklich noch nicht zugestimmt
Erstaufnahme: Noch erhebliche Bedenken bei SPD und CDU.
„Unter diesen Umständen ist die Verwaltung gehindert, den erforderlichen Befreiungsantrag zur positiven Entscheidung der Bezirksversammlung zu empfehlen. Insoweit ist das Vorhaben an dieser Stelle und in der dargestellten Form derzeit nicht realisierbar und daher von der Bezirksversammlung abzulehnen.“ So weit die Stellungnahme der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung. Sie kann demnach die Idee der Behörde für Inneres und Sport, in einem Flügel der Senioreneinrichtung auf der Eichenhöhe eine Erstunterkunft für Flüchtlinge einzurichten, nicht mittragen. Ähnlich die SPD: Die Fraktion erkennt den von der Innenbehörde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) nachvollziehbar dargelegten Bedarf, „der durch die bestehenden Hygienemaßnahmen und die aktuell zunehmende Anzahl geflüchteter Menschen entstanden ist,“ an und weist darauf hin, dass wegen der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie die vorhandenen Erstaufnahmeeinrichtungen nur eingeschränkt belegt werden, können, „so dass weitere temporäre Einrichtungen erforderlich sind.“ Die Fraktion erkennt ebenso an, „dass auch der Bezirk Harburg und damit auch der Stadtteil Eißendorf in der gesamtstädtischen Solidarität und der moralischen Verpflichtung gegenüber geflüchteten Menschen seinen Beitrag zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten zu leisten hat.“ Dann das Aber: Die SPD-Fraktion hat derzeit noch erhebliche Bedenken, einer Unterbringung von Menschen in einem Flügel des Wohn- und Pflegeheims Eichenhöhe 9 zuzustimmen, wo ein derzeit leerstehender Flügel des ansonsten weiter betriebenen Wohn- und Pflegeheims in Anspruch genommen werden soll.“In den anderen Teilen des Gebäudes wohnen ältere, zum Teil pflegebedürftige Menschen. Die CDU verweist zunächst auf die Frage der Fristen: „Die bisher erteilten Informationen reichen nicht aus, um eine endgültige Bewertung des Vorhabens vorzunehmen“, so der Fraktionsvorsitzende Ralf-Dieter Fischer. Er weist weiter darauf hin, „dass die der Bezirksversammlung zugebilligten gesetzlichen Fristen für eine Stellungnahme nicht eingehalten sind.“ Die Fachbehörde habe mit Schreiben vom 28. Januar den Vorsitzenden der Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung unterrichtet. „Da den Abgeordneten der Bezirksversammlung die entsprechende Antragstellung erst am letzten Arbeitstag des Jahres 2021 zugegangen ist und darüber hinaus der Gesamtvorgang als vertraulich bezeichnet wurde, ist die Monatsfrist noch nicht abgelaufen. Derzeit sprechen jedoch bereits zahlreiche wesentliche Argumente gegen die Schaffung einer derartigen Einrichtung“, so Fischer weiter. Die Fachbehörde habe mit der Vorlage einer Kapazitätsplanung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion am 10. Januar noch keine vollständig nachvollziehbaren Daten über Bestand, Unterbringungsnotwendigkeit und Verfügbarkeit vorhandener Einrichtungen im gesamten Hamburger Stadtgebiet geliefert. Insoweit werde für den Bezirk darauf hingewiesen, dass die bisherigen Einrichtungen Neuenfelder Fährdeich und Am Röhricht noch nicht hinreichend geklärt seien, „da es sich um so genannte ‚Bürgervertragsstandorte‘ handelt. Die Fachbehörde sei darüber hinaus daran zu erinnern, „dass die Bezirksversammlung Harburg dem Bürgervertrag, der unter Umgehung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung geschlossen worden ist, ausdrücklich nicht zugestimmt hat.“ Gleichfalls ungeklärt sei auch die Situation für die Einrichtungen Cuxhavener Straße 564 und Rotbergfeld (ehemals Rönneburger Stieg). Fischer: „Es ist für die Bezirksversammlung derzeit nicht nachvollziehbar, dass über das gesamte Stadtgebiet verteilt die Einrichtungen und Inanspruchnahme weiterer Flächen eine angemessene und gleichmäßige Belastung aller Bezirke mit sich bringen würde. Einen zusätzlichen Bedarf in Hamburg wegen kontinuierlicher und ggf. steigender Zuwanderung, insbesondere aus Afghanistan oder Syrien unterstellt, müsse die Fachbehörde allerdings bei ihren Äberlegungen die vorhandenen Möglichkeiten zunächst voll ausschöpfen, ehe Vorratsbeschlüsse getätigt werden. Insoweit dürfe darauf hingewiesen werden, dass nach der Darstellung der Sozialbehörde zum Stichtag 30. November 2021 die in Harburg befindlichen Einrichtungen sämtlich noch über ungenutzte Kapazitäten verfügen.“ Allein die Unterkunft Harburger Poststraße verfüge über 382 Plätze bei einer Auslastung von 252. Darüber hinaus sei völlig unverständlich, „dass die Fachbehörde bei ihrem Antrag das ehemalige OBI-Kaufhaus am Geutensweg vollständig außer Acht lässt.“ Hier seien in Spitzenzeiten durch den Rote Kreuz, Kreisverband Harburg, mehrere hundert Personen untergebracht und betreut worden. Die Einrichtung stehe darüber hinaus seit einigen Jahren vollständig leer. Die Immobilie im Eigentum der Stadt dient der Fachbehörde für die zukünftige Nutzung der Ansiedlung einer Berufsfeuerwehrwache. Nach den Planungen werde diese allerdings erst nach Ablauf der beabsichtigten Nutzungsdauer der Einrichtung Eichenhöhe in Anspruch genommen werden müssen. „Daher müsste die Einrichtung Geutensweg mit ca. 400 – 500 Plätzen in die Belegungsüberlegungen vollständig einbezogen werden“, erwartet der CDU-Fraktionsvositzende. Insoweit dürfe auf absehbare Zeit im Bezirk Harburg keine kurz- oder mittelfristige Notwendigkeit zur Inanspruchnahme weiterer Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, meint die CDU und wundert sich, „dass die Planung der Fachbehörde derzeit auch nicht erkennen lässt, dass die soziale Stärke der Hamburger Bezirke bei der Erarbeitung des Verteilungsschlüssels ausreichend berücksichtigt worden ist.“ Der ins Auge gefasste Standort Eichenhöhe wurde unter Berücksichtigung aller Umstände nicht sozialverträglich gewählt, schlussfolgert Fischer. Es sei auch nicht hinreichend bedachtet worden, „dass sich in fußläufiger Nähe Schulen, Kindergärten und Senioreneinrichtungen befinden und darüber hinaus es sich um ein weitgehend gewachsenes Wohngebiet handelt. Unbeachtet ist offenbar auch, dass die Stadt im Bereich Kirchenhang ein neues Wohngebiet (Hanne-Darboven-Ring) errichtet hat. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte sei der geplante Standort als „nicht sozialverträglich zu beurteilen.“ Ferner ließe die bisherige Äberlegung der Fachbehörde auch nicht erkennen, „wie die vorrangigen Rechte der in dem derzeit benutzten Gebäudeteil des Wohn- und Pflegeheims Eichenhöhe 9 und die dortigen Bewohner hinreichend abgesichert werden können.“ Insoweit seien mit ziemlicher Sicherheit erhebliche Bauarbeiten erforderlich, um eine strikte Trennung sowohl im Gebäude als auch auf Freiflächen zu erreichen. Dieses führe zu erheblichen Investitionen für eine kurzfristige Äbergangslösung, die offenbar bisher überhaupt nicht bei der Planung berücksichtigt worden seien. Ferner, so der Fraktionsvorsitzende weiter, „ist zu berucksichtigen, dass der Bebauungsplan für dieses Gebiet eine ausdrückliche Festlegung für den Betrieb eines Senioren-Wohn- und Pflegeheims enthält und die geplante Nutzung durch die Fachbehörde dem Bebauungsplan in keiner Weise entsprechen würde.“ Voraussetzung für die SPD ist auch eine klare bauliche Trennung mit verschiedenen Eingängen und den Ausschluss zufälliger Begegnungen im Außenbereich des Objekts. Das bedeutet, dass im Inneren des Gebäudes alle Zugänge, die sonst ein Betreten des jeweils anderen Teils des Gebäudes ermöglichen, so verschlossen werden, dass auch ein zufälliges Betreten des anderen Gebäudeteils durch Bewohner:innen, Gäste oder Personal ausgeschlossen wird. Im Außenbereich ist die Zuwegung so zu organisieren, dass getrennte Zuwegungen zu den Eingängen beider Einrichtungen gewährleistet sind. Die Sozialdemokraten erwarten außerdem, dass in organisatorischer Hinsicht ein Hygienekonzept vorgelegt wird, „das gewährleistet, dass auch ein zufälliges Betreten oder Begegnungen – auch im Außenbereich – ausgeschlossen werden. Der Außenbereich des Geländes ist dementsprechend und entsprechend den Freizeitbedürfnissen der unterzubringenden Personen bei gleichzeitiger Beachtung der strikten Nutzungstrennung herzurichten. Auch sei sicherzustellen, „dass es keine personelle Überschneidung z.B. beim Reinigungspersonal oder im Rahmen der Verpflegung gibt, die das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus erhöhen könnte.“ Die baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Nutzungstrennung und das Hygienkonzept zum Schutz der im Wohn- und Pflegeheim lebenden Bewohner:innen sollen dem Regionalausschuss Harburg vor Beschlussfassung vorgestellt und den Fraktionen zugeleitet werden, erwarten die SPD-Abgeordneten. Da nach wie vor eine pandemische Lage herrsche und die Bewohner:innen des Wohn- und Pflegeheims aufgrund ihres Alters und teilweise vermutlich auch aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands zur vulnerablen Gruppe gehörten, sei durch bauliche und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, „dass durch die Aufnahmeeinrichtung im leerstehenden Flügel des Gebäudes das Risiko einer Corona-Infektion für die Bewohner:innen nicht erhöht wird.“ Zu beachten sei zusätzlich, führt die CDU weiter aus, „dass das DRK Hamburg-Harburg in der Vergangenheit sich bemüht hatte, die leer stehenden Flächen bebauungsplangemäß durch Erweiterung von Senioren- und Pflegeangeboten zu nutzen.“ Dieses sei offenbar daran gescheitert, „dass das DRK Hamburg als Eigentümer des Objektes eine Maximierung des Mietpreises erreichen wollte und daher das Objekt nicht für weitere soziale bebauungsplangemäße Zwecke zur Verfügung gestellt wurde.“ Nicht zuletzt meinen die Chrtistdemokraten dass die Versorgung der Bewohner in der Äbergangseinrichtung „kaum sachgerecht in der Weise, wie die Fachbehörde es vorträgt (Catering durch das DRK), erfolgen kann.“ E müssten getrennte Bereiche, beispielsweise Küche und Versorgung, zunächst geschaffen werden. Letztlich stünde dem Projekt aber die Tatsache entgegen, „dass nicht nur die Hygienekonzepte (siehe die Ausführungen der SPD) bisher nicht nachvollziehbar dargelegt sind, sondern dass das gesamte Grundstück mit Gebäude im Eigentum einer Stiftung steht. Hier war seinerzeit die Aufgabe einer Sportfläche mit der ausdrücklichen Maßgabe erfolgt, dass eine Stiftung dauerhaft den Betrieb einer Senioren-Wohn- und Pflegeheimeinrichtung garantieren würde. Auch die SPD-Fraktion erwartet vom in Aussicht genommenen Betreiber DRK eine vollständige und abschließende Information über die Kommunikation des DRK mit der Stiftung über die geplante, dem Satzungszweck nicht entsprechende temporäre Nutzung eines Teils des Gebäudes. Offenbar habe sich die Fachbehörde bisher nicht hinreichend mit dieser rechtlichen Konstellation beschäftigt. Fischer: „Ein Bauantrag mit entsprechend erforderlichen Befreiungen müsste vom Grundeigentümer, hier also der Stiftung Bahr-Wolkenhauer, gestellt werden. Es ist nicht erkennbar, wie sich die Fachbehörde und der Nutzer DRK Hamburg bisher überhaupt mit der Stiftung hinsichtlich dieses Objektes ins Benehmen gesetzt haben.“ Bislang seien „die Bewohner:innen und ihre Angehörigen ausschließlich durch ein Schreiben des DRK als Betreiber von der Entwicklung unterrichtet worden“. Die SPD-Fraktion erwartet, so ihr Vorsitzender Frank Richter weiter, „dass die verantwortliche Behörde für Inneres selbst mit den Bewohner:innen und/oder ihren Angehörigen eine transparente Kommunikation vor Ort führt, diese selbst über die geplante Einrichtung und die getroffenen Maßnahmen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes unterrichtet und sich daraus ergebenden Fragen stellt.“ Ebenso werde eine Kommunikation der Behörde für Inneres im Stadtteil mit den Anwohner:innen und angrenzenden Institutionen wie der Kirchengemeinde und der benachbarten Kita erwartet, „so dass alle ausreichend über die Planungen informiert sind und Fragen und Bedenken im Rahmen dieser Kommunikation äußern können,“ betonte Richter. Unter den von ihr genannten Voraussetzungen käme für die SPD eine temporäre Nutzung bis zum 31. Dezember in Frage. Deshalb, so Richter, „ist durch eine entsprechende Befristung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans und der Nutzungsänderungsgenehmigung sicherzustellen, dass der Gebäudeflügel nur für die vorgesehene Zeit bis zum 31. Dezember 2022 als Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete genutzt wird. Gegebenenfalls ist durch eine entsprechende Auflage sicherzustellen, dass anschließend die ebenfalls dringend benötigten Seniorenwohnungen in diesem Gebäudeflügel entstehen.“ Die AfD indessen lehnt die Einrichtung und Inbetriebnahme einer Erstaufnahmeeinrichtung in einem Gebäude der Seniorenpflegeeinrichtung Eichenhöhe ab, so ihr Abgeordneter Mathias Arft. Ihr Argument: „Die geplante Nutzungsänderung ist eine Zweckentfremdung der Seniorenpflegeeinrichtung Eichenhöhe. Der Bebauungsplan sieht an dieser Stelle nur eine Seniorenpflegeeinrichtung vor. Angesichts der Tatsache, dass Plätze in Einrichtungen für pflegebedürftige Senioren knapp sind, ist eine Nutzungsänderung und damit einhergehende Zweckentfremdung des Gebäudes in der Seniroenpflegeanlage in der Eichenhöhe unnanehmbar. Die AfD fordert das Deutsche Rote Kreuz als Träger der Einrichtung sowie die Sozialbehörde auf, „das Gebäude schnellstens wieder für seine eigentliche Bestimmung nutzbar zu machen, damit dort pflegebedürftige Senioren aufgenommen werden können.“ Sie verweist darauf, dass die Nutzungsdauer für Migrantenunterkünfte im Sinstorfer Kirchweg, Neuenfelder Fährdeich sowie Lewenwerder I und II im September 2019 zum Teil um bis zu zehn Jahre verlängert wurde. Ebenfalls 2019 sei der Abbau von 36 Wohncontainern in der Erstaufnahme Harburger Poststraße verschoben und im Januar 2021 die Nutzungsdauer der Unterkunft Cuxhavener Straße 564 bis 2023 verlängert worden. „Dazu wurde der 2015 mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek (BINF) geschlossene Bürgervertrag geändert. Die Sozialbehörde will laut Staatsrat Michael Klahn die Nutzungsdauer für diese öffentlich-rechtliche Unterkunft über 2023 hinaus noch einmal verlängern,“ sagte der AfD-Abgeordnete Mathias Arft. Eine „schleichende Verstätigung eines nur als zeitlich begrenzt vorgesehenen und akzeptierten Betriebs von Erstaufnahmeeinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Unterkünften ist unannehmbar. Sie ist vom Senat und seinen Behörden sofort zu beenden,“ fuhr er fort. Arft und Ulf Bischoff fordern deshalb den Hamburger Senat auf, die Kapazitäten der Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte in Hamburg wieder auf das Niveau von vor 2015 zurückzuführen. Sie führen weiter aus: „Den Ankündigungen der Innenministerin Nancy Faeser zufolge setzt die Bundesregierung ihre Politik einer Ausweitung der Migration nach Deutschland fort. Diese grundfalsche Politik darf nicht länger zu Lasten des Bezirks Harburg gehen.“ Deshalb fordern sie den Senat und insbesondere Bürgermeister Tschentscher auf, „von der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Scholz, die Beendigung dieser Politik zu verlangen.
Frank Westphal -Ein Teil der gespendeten Heizungsanlagen die nun im Ahrtal zum Einsatz kommen
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Zwei Elstorfer helfen vor Ort.
Heizungsspenden für das Ahrtal.
Heino Allgeier und Lars Niekerken haben Heizungsspenden im Ahrtal abgeliefert: Nach dem Spendenaufruf Anfang November für das Katastrophengebiet im Ahrtal sind nicht weniger als 95 Heizungen zusammen gekommen. Dafür bedanken sich Allgeier und Lars Niekerken ausdrücklich. Insgesamt konnten die beiden Elstorfer 60 neue Heizlüfter,12 gebrauchte Ölradiatoren und 23 andere Gas -und Elektroheizungen in das Katastrophengebiet bringen Bei den Anwohnern die Ihnen durch eine Hilfsaktion im Oktober persönlich bekannt waren, haben sie die Heizungen direkt abgegeben. Der Rest wurde zu einer Sammelstelle gebracht. Von dort aus wurden die Heizgeräte an Betroffene in den nächsten Tagen verteilt. Im März, wenn die private Hilfsorganisation Helfer-Shuttle wieder aktiv wird, plant Heino Allgeier noch einmal einen einwöchigen Hilfseinsatz. Besonders gefragt sind Handwerker. Wer Lust und Zeit hat kann sich unter heino.allgeier@t-online.de oder der Telefonnr. 0170 410 71 60 melden. bei den beiden engagierten elstorfern melden
Aufgrund der vorbereitenden Arbeiten wird die Georg-Wilhelm-Straße zwischen Mengestraße und Kurdamm von Januar bis Februar nur in Richtung Süden befahrbar sein. Eine Umleitungsstrecke ab der Trettaustraße führt über die Schmidts Breite Foto: au
Georg-Wilhelm-Straße wird saniert.
Vorbereitende Arbeiten beginnen im Januar.
Spurrillen, Schlaglöcher, die Überbleibsel eines gescheiterten Fahrradschutzstreifens: Wer mit dem Auto oder dem Fahrrad über die Georg-Wilhelm-Straße Richtung Harburg fährt, den erwartet kein angenehmes Fahrvergnügen. Das soll sich nun ändern: die Straße wird saniert! Die Fahrbahn und die Trinkwasserleitung der Georg-Wilhelm-Straße zwischen Mengestraße und Pollhornweg sind sanierungsbedürftig und werden ab Herbst 2022 vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in Kooperation mit Hamburg Wasser (HW)erneuert. Vorab müssen Baumfällungen und Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden, um den Straßenraum für die weiteren Baumaßnahmen vorzubereiten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich in der zweiten Kalenderwoche und werden voraussichtlich in der ersten Februarwoche 2022 abgeschlossen sein. Zudem werden ab Februar Leitungsumlegungen durch mehrere Unternehmen erfolgen. Witterungsbedingt kann es allerdings zu Verschiebungen kommen. „Bei Baumaßnahmen dieser Art lassen sich Beeinträchtigungen für Anlieger sowie für Wegenutzer leider nicht vermeiden. Die Durchführung der Arbeiten ist mit verkehrlichen Einschränkungen verbunden, eine Erreichbarkeit der Grundstücke für Anlieger und Wegenutzer wird jedoch jederzeit möglich sein“, teilte der LSBG mit. Die grundlegende Instandsetzung der Georg-Wilhelm-Straße soll zwischen der Mengestraße und dem Pollhornweg ab Herbst 2022 in mehreren Abschnitten stattfinden. Die Baumaßnahmen des LSBG umfassen die Instandsetzung des gesamten Straßenraums, inklusive Gehwegen, Radwegen, Parkplätzen und der Fahrbahn. Ziel sei es, die Georg-Wilhelm-Straße im genannten Bereich für alle Verkehrsteilnehmer sicherer und komfortabler zu machen sowie die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Zudem werde für den Radverkehr erstmals ein eigener Verkehrsraum in Richtung Süden entstehen. HW erneuert eine wichtige Trinkwasserhauptleitung zwischen Pollhornweg und Kurdamm, die den Hamburger Süden mit Trinkwasser versorgt. Die Trinkwasserversorgung ist während der Bauarbeiten sichergestellt. Folgende Vorbereitungen sind geplant Vorbereitende Maßnahmen I (Baumfällungen und Kampfmittelsondierungen) Januar 2022 – Februar 2022 Abschnitt Georg-Wilhelm-Straße 252a bis Pollhornweg Die vorbereitenden Arbeiten werden abschnittsweise im Fahrbahnbereich und den Nebenanlagen (Gehwege) durchgeführt. Die Fahrbahn kann in beiden Fahrtrichtungen weitergenutzt werden. Jedoch wird es auf kurzen Abschnitten nur einseitige Durchfahrtmöglichkeiten auf einem Fahrstreifen geben, die durch Ampelschaltung reguliert werden (Blockverkehr mit Ampelschaltung). Abschnitt Mengestraße bis Kurdamm Aufgrund der vorbereitenden Arbeiten wird die Georg-Wilhelm-Straße zwischen Mengestraße und Kurdamm in diesem Zeitraum nur in Richtung Süden befahrbar sein. Eine Umleitungsstrecke ab der Trettaustraße führt über die Schmidts Breite. Vorbereitende Maßnahmen II (Leitungsumlegungen) Februar 2022 – Herbst 2022 Ab Februar werden Leitungsumlegungen durch mehrere Unternehmen erfolgen. Diese werden abschnittsweise in den Nebenflächen (Gehwege) durchgeführt. Grundinstandsetzung ab Herbst 2022: Aktuelle Informationen zu Baumaßnahmen gibt es über die Baustellen-Hotline 040 428282020 und unter www.hamburg.de/baustellen.