Anzahl der „Smartments“ nicht bekannt

Anzahl der „Smartments“ nicht bekannt

Verwaltung: Erhebung ist nicht leistbar

„Smartments“, besser bekannt als Mikro-Appartements sind Kleinstwohneinheiten und liefern, so die Erkenntnis der Neuen Liberalen (NL) „im Schnitt höhere Erträge als die üblichen Zwei-, Drei-, oder Vierzimmer-Wohnungen“, weil sich, so die NL-Abgeordnete in der Bezirksversammlung, Isabel Wiest, „auf den Quadratmeter gerechnet höhere Mieten durchsetzen lassen.“ Weitere NL-Erkenntnis: „Ist die Wohnung möbliert oder teilmöbliert und wird sie für einen begrenzten Zeitraum vermietet, gelten außerdem weder Mietpreisspiegel noch Mietpreisbremse.“ Deshalb komme man in Zimmern einschließlich aller Nebenkosten auf Quadratmeterpreise von bis zu 25 Euro. Isabel Wiest: „Wir sehen diese Entwicklung und im Hinblick auf die Entwicklung der Miethöhen und die Sozialstruktur des Bezirks begründet kritisch. Wir möchten verhindern, dass die derzeitig von hohen Gewinnerwartungen getriebene Herstellung von Kleinstwohneinheiten zu einem Überangebot und langfristig zu einer anderen Art der Belegung und der Eigentümerstruktur der Häuser führt als Projektenwickler glauben machen wollen“, so die Neuen Liberalen. Sie verweisen auch darauf, dass private Investoren bei der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Studenten und Auszubildende von der Behörde für Stadtentwicklung unterstützt werden.
Deshalb haben die Neuen Liberalen jetzt die Verwaltung gefragt, wie viele dieser Mikro-Appartements bzw. Boarding-Appartements zwischen 2011 und 2018 im Bezirk hergestellt wurden und wie viele in Planung sind. Die Antwort beginnt bekehrend: Mikro-Appartements bzw. Boarding-Appartements seien keine baurechtlichen Begriffe… und, „eine Erfassung von Nutzungsarten erfolgt nicht.“ Das bedeutet im Klartext, dass der Bezirk nicht darüber informiert ist, wie viele dieser Mikro-Appartements es im Bezirk tatsächlich gibt. Eine Differenzierung der Nutzungsarten im gewünschten Sinne für den genannenten Zeitraum müsse „händisch“ erfolgen, heißt es weiter. Weiter geht aus der Antwort hervor, dass jährlich etwa 800 entsprechende Anträge bearbeitet werden. Für den fraglichen Zeitraum wären infolgedessen 5250 Anträge zu prüfen – mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich 20 Minuten. Für die Beantwortung sei somit ein Zeitaufwand von 1750 Stunden oder etwa 46 Wochen für einen Mitarbeiter erforderlich. Deshalb stelle die Beantwortung der Fragen einen unverhältnismäßigen, nicht leistbaren Zeitaufwand dar.
Auch über die Anzahl der möblierten oder teilmöblierten Mikro-Appartements liegen der Verwaltung keine Zahlen vor.