„Als potenziell gefährlich eingestuft“

mk -Radfahren auf dem Deichkronenweg bleibt nach wie vor verboten

„Als potenziell gefährlich eingestuft“.

Verbotsschilder auf Deichkronenweg bleiben.

2020 hat die Hamburg Port Authority (HPA) eine Sanierung des Deichkronenweges im Bereich Neuenfelder Fährdeich vorgenommen. Kurz nach Fertigstellung der Sanierung hat die HPA vor Ort Fahrradverbotsschilder aufgestellt. Fahrradfahren ist auf diesem Deichabschnitt also offiziell verboten. Dies sei inakzeptabel, da die Straße in diesem Bereich einerseits mit Kopfsteinpflaster belegt ist und andererseits keinen Bürgersteig hat und teilweise sehr uneinsichtig ist. Das macht das Fahren auf der Straße gefährlich und unkomfortabel. Eine formelle Widmung des Weges ist wohl aus baulichen Gründen nicht möglich. Gleichwohl sind auch ähnliche Deichkronenwege, z.B. entlang der Hohenwischer Straße Richtung Finkenwerder als Fahrrad-Freizeitroute ausgeschildert, erklären die Grünen.
In einem Antrag hatten sie sich dafür eingesetzt, dass HPA die Verbotsschilder unverzüglich zu entfernen habe, sodass Wandern und Fahrradfahren auch auf diesem Deichabschnitt wieder geduldet wird.
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) kam in Absprache mit der HPA diesem Antrag nicht nach. Begründung: „Der Deichkronenweg am Neuenfelder Fährdeich ist kein öffentlich gewidmeter Geh- oder Radweg. Aufgrund der Geometrie des Weges (sehr schmal, links und rechts steil abfallende Böschung, am Fuß der Böschung Einbauten oder Straße) hat die HPA gemeinsam mit dem zuständigen Polizeikommissariat einen Ortstermin durchgeführt. Im Ergebnis wurde das Fahrradfahren auf dem Weg als potenziell gefährlich eingestuft. Daraufhin wurden die entsprechenden Schilder aufgestellt.“