Alles nur Täuschung?

Das Neugrabener Zentrum

Alles nur Täuschung?.

KfW-Kredite helfen Firmen nicht.

Wegen der verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus fürchten gerade viele mittelständische Unternehmen in Hamburg um ihre Existenz. Es hört sich beruhigend an, wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz sofortige und umfangreiche finanzielle Hilfen des Bundes ankündigen. Aber wie sieht es wirklich aus? Die beispielsweise stets ins Feld geführten Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW können nur über die jeweiligen Hausbanken vergeben werden. Dem RUF liegen solche Formulare vor. Fazit: Sie verursachen für die Betroffenen einen Riesenaufwand an Arbeit, den kaum jemand in seiner aktuell prekären Lage stemmen könnte. Zudem fordern die Hausbanken zusätzliche Sicherheiten – wo sollen die betroffenen Unternehmen, die bereits mit dem Rücken zur Wand stehen, diese herzaubern? Was weiterhin von der Politik nicht gesagt wird: Auch auf diese KfW-Kredite werden natürlich wieder Zinsen verlangt. Da stellt sich gleich die Frage: woher nehmen, wenn nicht stehlen? Schließlich dauert das ganze Verfahren viel zu lange. Bis überhaupt etwas bewilligt wird, werden etliche Unternehmen schon über den Jordan gegangen sein. Das ganze mutet wie ein Placebo an, dass die Leute in trügerische Ruhe wiegt.
Deswegen forderte die Handelskammer Hamburg: „Das A und O für die Hamburger Unternehmen sind unbürokratische Liquiditätshilfen und Schadensbegrenzung des entgangenen Umsatzes“, betont Handelskammer-Vizepräses André Mücke. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Krise zu einer Insolvenzwelle und der aktuelle Schock nicht zu einer dauerhaften Schwächung der Wirtschaftsstrukturen führt.“
Die wichtigste Maßnahme sei die Schaffung eines staatlichen Sonderfonds, mit dem vor allem kleine und Kleinstunternehmen und die besonders betroffenen Branchen mit Überbrückungsgeldern geholfen wird. „Entscheidend ist bei diesem Sonderfonds die unbürokratische Abwicklung“, so Mücke. „Personelle und technische Kapazitäten müssen in den Behörden aufgestockt werden, um alle Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Die Auswirkungen der Krise müssen so gestaltet sein, dass Unternehmen sie kurz- und langfristig schultern können“, verlangt Mücke. „Wir fordern, dass die Politik den Verzicht auf die Lohnsteuer prüft“, so Vizepräses Mücke. „Diese Maßnahme würde für eine wichtige Entlastung der Unternehmen sorgen und kann unbürokratisch und schnell umgesetzt werden.“
Weitere zu prüfende Maßnahmen seien die Streckung des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen, die Stundung oder zeitliche Streckung von Mieten und ein Erlass von Gebühren für die Nutzung von Flächen im öffentlichen Raum durch Gastronomiebetriebe, Marktbeschicker oder Schausteller, so Mücke. Immerhin legte Hamburg ein eigenes Hilfsprogramm für coronageschädigte Selbstständige und Kleinunternehmer auf. Sie sollen gestaffelte Zuschüsse von 2500 Euro für Ein-Mann-Betriebe und bis zu 25 000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern erhalten, teilten die zuständigen Senatoren Andreas Dressel, Carsten Brosda (beide SPD) und Michael Westhagemann (parteilos) am 19. März mit. Ein vorläufiges Zehn-Punkte-Programm, das in Teilen noch am 20. März vom Senat beschlossen wurde, enthält zudem weitere Maßnahmen wie Kredite und Stundungen von Steuern, Gebühren und Gewerbemieten in städtischen Gebäuden. Dabei sollen die Zins- und Tilgungsbedingungen für die Kredite so ausgestaltet werden, dass sie die Unternehmen möglichst wenig belasten – bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen. Anträge und Bewilligungen starten in der nächsten Woche, wenn die angekündigten Hilfsmaßnahmen des Bundes beschlossen seien. Hamburg wolle die Hilfen des Bundes konkretisieren und ergänzen. Über die Kosten konnte Finanzsenator Dressel noch keine abschließenden Angaben machen, doch rechne er vorsichtig und vorläufig mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag. „Die Hilfe dieses Schutzschirms geht an diejenigen Unternehmen und Selbstständigen, die von den Generalverfügungen des Senats betroffen sind“, sagte Dressel. Das seien zum Beispiel Einzelhändler oder Gastronomen, die ihre Läden und Restaurants schließen und so auf Einnahmen verzichten mussten, bei weiter laufenden Kosten. Nicht berechtigt sind Unternehmen, die weiterarbeiten können, also zum Beispiel Internet-Startups, so Dressel.