Aller guten Dinge sind drei

Foto ©Landkreis Harburg -Neben Wald prägen auch landwirtschaftliche Flächen das LSG „Rosengarten ± Kiekeberg ± StuvenwaldÒ.

Aller guten Dinge sind drei.

Landschaftsschutzgebietsverordnungen liegen erneut aus.

Aller guten Dinge sind drei: Die Landschaftsschutzgebietsverordnungen für die beiden Bereiche „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ und „Tötenser Sunder“ liegen erneut aus. Der Landkreis Harburg treibt das Neuausweisungsverfahren für die beiden Landschaftsschutzgebiete weiter voran. Nachdem der Umweltausschuss die Verordnungsentwürfe diskutiert und mit Änderungen beschlossen hat, liegen die Unterlagen seit dem 17. Mai erneut für einen Monat bei den betroffenen Gemeinden öffentlich aus. Dann sind Stellungnahmen möglich. Auch im Internet sind die Entwürfe einzusehen.
Markante Hügel, tief ausgeschnittene Täler, ausgedehnte Waldgebiete, weite Wiesen und Felder – das prägt die beiden
Die Verordnungen haben bereits zweimal öffentlich ausgelegen. Sie werden nun erneut ausgelegt, da sich erhebliche Änderungen ergeben haben. Alle bisher abgegebenen Stellungnahmen werden aber einbezogen, sie müssen nicht noch einmal eingereicht werden. Gleiches gilt für die Meldung einer Fehlanzeige.
Kern der neuen Änderungen ist unter anderem die Streichung des Verbots der Anlage von Sonder- und Dauerkulturen. Auch dürfen in den Landschaftsschutzgebieten künftig Folien- und Vlieskulturen angelegt werden. Neben kleineren Änderungen an der Schutzgebietsgrenze gibt es eine umfangreiche Anpassung: Der Wildpark Schwarze Berge in Vahrendorf wurde gänzlich aus dem Landschaftsschutzgebiet „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ herausgenommen.
Die Unterlagen für das LSG „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ liegen noch bis einschließlich 18. Juni bei den Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, bei der Samtgemeinde Hollenstedt, der Stadt Buchholz und dem Landkreis Harburg aus. Für das LSG „Tötenser Sunder“ sind die Entwürfe bei den Gemeinden Rosengarten und Seevetal sowie dem Landkreis Harburg einzusehen. Zusätzlich stellt der Landkreis Harburg die Unterlagen im Internet unter www.landkreis-harburg.de/lsgrosengarten und www.landkreis-harburg.de/lsgtoesu zur Verfügung. Stellungnahmen sind bei den betroffenen Gemeinden sowie direkt beim Landkreis Harburg möglich. Am einfachsten geht das per E-Mail an landschaftsschutzgebiete@lkharburg.de.