Alle sechs Klagen wurden abgewiesen

Alle sechs Klagen wurden abgewiesen.

Verwaltungsgericht bestätigte Rechtsauffassung des Landkreises.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Rechtsauffassung des Landkreises Harburg im Streit um die Wasserförderung in der Nordheide für die Freie und Hansestadt Hamburg bestätigt. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat alle sechs Klagen gegen den Bescheid für die Hamburger Wasserwerke GmbH nach zweitägiger mündlicher Verhandlung am Montag abgewiesen. „Wir sind gut vorbereitet in dieses Verfahren gegangen und waren optimistisch, dass die Erteilung der gehobenen Erlaubnis rechtmäßig war. Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht uns in unserer Rechtsauffassung mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt hat“, sagt Kreisrat Josef Nießen. Die Gerichtsentscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die 6. Kammer hat für die Klage der Hamburger Wasserwerke wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen, die übrigen Kläger können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. „Nun bleibt abzuwarten, ob die Kläger Rechtsmittel einlegen“, sagt Nießen.
Hamburg-Wasser fördert seit den 1980er-Jahren Grundwasser in der Nordheide, um die Großstadt mit Trinkwasser zu versorgen. Damit deckt das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 13 Prozent des Hamburger Wasserbedarfs. Die frühere Fördererlaubnis war 2004 ausgelaufen. Nach einem umfangreichen Verfahren mit verschiedenen Gutachten und einer sorgfältigen Abwägung hatte der Landkreis Harburg als Untere Wasserbehörde Hamburg-Wasser im April 2019 die neue Fördergenehmigung als gehobene Erlaubnis erteilt. Danach darf das Unternehmen bis zum Jahr 2048 im Mittel 16,1 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zum Zwecke der Trink- und Brauchwasserversorgung aus 38 Förderbrunnen fördern. Die jährliche Gesamtentnahmemenge darf 18,4 Millionen Kubikmeter nicht überschreiten.
Gegen diese gehobene Erlaubnis hatten dem Verwaltungsgericht sechs Klagen vorgelegen. Hamburg-Wasser forderte eine höhere Fördermenge. Das sollte zudem in der rechtlichen Form einer Bewilligung geschehen, die diese Fördermenge auf 30 Jahre festschreibt. Die anderen fünf Kläger – drei Privatleute, ein Umweltverband und die Klosterkammer – kritisierten die gestattete Entnahmemenge als zu hoch.
„Wir haben eine gehobene Erlaubnis erteilt, weil wir so die Möglichkeit haben, nachzujustieren, wenn etwa die Auswirkungen des Klimawandels ein Einschreiten erforderlich machen“, erläutert Kreisrat Nießen. „Auch die gehobene Erlaubnis garantiert Hamburg-Wasser die erforderliche Versorgungssicherheit. Das hat das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung bestätigt.“