„Alle Beteiligten wünschen sich eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks“

mk -Der Stadtgarten am Striepenweg sieht einer ungewissen Zukunft entgegen.

„Alle Beteiligten wünschen sich eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks“.

Stadtgarten im Striepenweg vor ungewisser Zukunft.

Der Stadtteilgarten Neuwiedenthal im Striepenweg hat sich in den letzten Jahren zu einem Erfolgsmodell gemausert. Engagierte Bürger machten aus einem verwaisten Grundstück im Herzen von Neuwiedenthal blühende Landschaften. Mit viel Herz und noch mehr „Grünen Daumen“ schafften die Hobby-Gärtner eine „grüne Oase“ im Stadtteil, wo sich verschiedene Generationen und Kulturen, Alt und Jung zu einem friedlichen Miteinander treffen. Lediglich die Sorge um den Bestand des grünen Kleinodes auf dem Gewerbegebiet bereitete den Teilnehmern des Projektes Kopfschmerzen. Immer zum Jahresende musste eine Verlängerung beantragt werden. Die Befürchtung, dass aller Aufwand bei einer Ablehnung für die Katz gewesen sei, schwang stets mit. Vor diesem Hintergrund wollten SPD und Grüne Klarheit schaffen. In einem gemeinsamen Antrag wurde der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten sich beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen dafür einzusetzen, „dass der Garten zumindest für fünf Jahre fest zugesagt wird, damit die Kosten und Mühen, die in diesen Gemeinschaftsgarten eingesetzt werden, nicht plötzlich nur nach einem Jahr verloren gehen.“
Zum Jahresende kam die niederschmetternde Nachricht, dass dem Projekt am Striepenweg anscheinend keine große Zukunft beschieden sei.
Die zuständige Finanzbehörde erläuterte, dass dem Antrag aus der Bezirksversammlung Harburg vom 11.11.2020 nicht stattgegeben werden könne. „Einer Festlaufzeit von fünf Jahren kann nach Abstimmung mit dem Bezirksamt Harburg (Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt) und der Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HIW) nicht zugestimmt werden. Alle Beteiligten wünschen mittelfristig eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks gemäß ihrer planrechtlichen Ausweisung“, teilte die Behörde mit.
Immerhin: Im Einvernehmen mit dem Bezirksamt Harburg und der HIW, so die Finanzbehörde, wird eine Festlaufzeit von zunächst zwei Jahren vorgeschlagen. Dies sei eine Verbesserung der bisherigen Voraussetzungen, welche eine jährliche Verlängerung erfordere, da es mehr Planungssicherheit für den Gemeinschaftsgarten gebe, argumentiert die Finanzbehörde. „Allen Beteiligten war von Mietbeginn an die spätere Entwicklung der Fläche bekannt und damit auch, dass es sich nur um eine temporäre Nutzung handeln kann. Sollte die gewerbliche Nutzung nicht nach Abblauf der zwei Jahre umgesetzt werden können, ist ein Antrag auf eine weitere jährliche Verlängerung möglich“, so die Finanzbehörde abschließend.