22 Landeslisten kommen auf die Hamburger Stimmzettel

22 Landeslisten kommen auf die Hamburger Stimmzettel.

Bundestagswahl am 26. September 2021.

Der Landeswahlausschuss hat in öffentlicher Sitzung die Landeslisten von 22 Parteien zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen. Dies gab der Vorsitzende des Landeswahlausschusses, Landeswahlleiter Oliver Rudolf, nach der Sitzung bekannt. Diese sind (in der Reihenfolge auf den Hamburger Stimmzetteln):
1) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
4) DIE LINKE (DIE LINKE)
5) Freie Demokratische Partei (FDP)
6) Alternative für Deutschland (AfD)
7) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
8) PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
9) FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
10) Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
11) V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)
12) Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
13) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
14) Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
15) Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
16) diePinken/BÜNDNIS21 (BÜNDNIS21)
17) Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
18) Liberal-Konservative Reformer (LKR)
19) Partei der Humanisten (Die Humanisten)
20) Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
21) Team Todenhöfer – die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer)
22) Volt Deutschland (Volt)
Der Wahlvorschlag der Vereinigung „Die Los Fraktion (LOS)“ wurde zurückgewiesen; sie wurde vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl nicht als Partei anerkannt, ihre dagegen eingelegte Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg.
Im Anschluss an die Sitzung wurden die Landeslisten mit den jeweiligen Angaben der Kandidierenden im Internet unter www.hamburg.de/wahlen bekanntgegeben.
Die Entscheidungen der sechs Hamburger Kreiswahlausschüsse, die über die Zulassung der Direktkandidaten zu befinden hatten, werden ebenfalls unter www.hamburg.de/wahlen bekanntgegeben.
Bei Landeslisten von Parteien, die bereits zur Bundestagswahl 2017 angetreten waren, richtet sich die Reihenfolge nach den damals errungenen Zweitstimmen in Hamburg. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach derjenigen der Landeslisten. Sonstige Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder der Kennwörter an.