Vermehrter Flächenbedarf sei vorhanden

Der "Vollhöfner Wald" liegt im Hafenerweiterungsgebiet.

Vermehrter Flächenbedarf sei vorhanden.

„Vollhöffner Wald“: Behörde widerspricht Grünen.

Vor Kurzem hatten die Grünen in einem Antrag gefordert, dass der Senat den sogenannten „Vollhöfner Wald“ im Gebiet Altenwerder West aus der Hafennutzung und der Hafenerweiterung herausnimmt. „Dort sollen keine neuen Logistikflächen gebaut werden, sondern der Wald soll als Biotopfläche und Teil des Grünen Ringes erhalten bleiben“, erklärten die Grünen unter anderem. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) widersprach in ihrer Stellungnahme den Grünen detailliert.
„Eine Gemarkung „Vollhöfner Wald“ existiert nicht. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich der Antrag auf die Fläche des Altspülfeldes im Bereich der Hafenplanungsverordnung Altenwerder West vom 3. Mai 2016 bezieht. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Hafenentwicklungsgesetzes (HafenEG) vom 25. Januar 1982 (HmbGVBl. S. 19), zuletzt geändert am 21. November 2017 (HmbGVBl. S. 359) und somit im Hafengebiet. Die Herrichtung von Flächen im Hafengebiet zur Inanspruchnahme für Hafenzwecke und die Vermarktung dieser Flächen obliegen der Hamburg Port Authority (HPA) als gesetzliche Aufgaben“, merkte die BWVI an.
Nur etwa die Hälfte des gesamten Plangebietes von circa 45 Hektar seien naturschutzfachlich als Biotoptyp „Wald (Pionierwald, Pappelwald, Auwald usw.)“ eingeordnet worden. Die für Hafenzwecke nach §6 Abs.1 Nr. 1 HafenEG vorgesehenen Flächen wären nicht Bestandteil des Biotopverbundes. Dem Biotopkorridor und dem 2. Grünen Ring wäre durch das Belassen der Grünzone innerhalb der Fläche der Hafenplanungsverordnung Rechnung getragen worden, erklärte die BWVI.
Es habe bisher auch keine Rodungen gegeben. Für Bodenerkundungen wäre ein Baum gefällt worden. Außerdem seien teilweise Gehölzrückschnitte erfolgt, so die Behörde.
Zugleich verweist die BWVI auf die Richtlinien des Senates. „Die Inanspruchnahme des Areals Altenwerder West für Hafenzwecke folgt den Zielen des durch den Senat beschlossenen Hafenentwicklungsplans (siehe Drs. 20/5550 vom 09.10. 2012: „Hafenentwicklungsplan: Hamburg hält Kurs – Der Hafenentwicklungsplan bis 2025“, S. 71). Der in der Begründung der Hafenplanungsverordnung Altenwerder West aufgeführte Bedarf an insbesondere größeren zusammenhängenden Flächen in möglichst kurzer Entfernung zu den großen Containerterminals im westlichen Hafen gilt nach wie vor.“
Zu den betrieblichen Auslastungen von Logistik- und/ oder Lagerhallen im Hamburger Hafen könne die HPA als Vermieterin von Grundstücken keine Auskunft geben. In der Verantwortung der HPA stehe die Bereitstellung von marktgerechten Flächen nicht nur heute, sondern auch in den kommenden Jahrzehnten. Die HPA bewerte die Beobachtung von aktuellen Leerständen als Momentaufnahme, woraus kein langfristiger Rückgang an Flächenbedarfen insbesondere in der Nähe zu Terminalbetrieben ableitbar sei. Mit Blick auf den langen Planungs- und Realisierungszeitraum derartiger Vorhaben (fünf bis zehn Jahre) wäre eine zeitnahe Reaktion auf volatile Märkte nicht möglich, teilte die BWVI mit.
Diese betont zudem den vermehrten Flächenbedarf. „HPA pflegt einen engen Kontakt zu den Kundinnen und Kunden im Hafen. Aus diesem Kontakt heraus sind bereits heute erhebliche Flächenbedarfe bekannt. Die von HPA gestarteten Flächenentwicklungen der nächsten fünf Jahre können diesen Bedarf bereits aus heutiger Sicht nicht vollständig decken. Darüber hinaus zeigt sich aus aktuellen Marktbeobachtungen und Gesprächen mit externen Interessentinnen und Interessenten, dass es einen zusätzlichen Bedarf an Flächen in nicht unerheblichem Umfang gibt, welcher auch bei einer Erschließung von Hafenentwicklungsgebieten nicht zu einer Befriedigung der Nachfragesituation führt. Darüber hinaus werden von der HPA Flächen für die strategische Weiterentwicklung und Anpassung vorhandener Infrastruktur im Hafen zwingend benötigt um die strategische Weiterentwicklung des Hafens voranbringen zu können. Die in der Drs. erwähnten Leerstände liegen nur mittelbar im Einflussbereich der HPA, da die Gebäude in der Regel Grundstücksmietern gehören, welche langfristige Nutzungsrechte an den Grundstücken besitzen. Strukturelle Leerstände sind nach Einschätzung der HPA nicht zu beobachten“, so die BWVI abschließend.
Die grüne Antragstellerin Dr. Gudrun Schittek gibt sich mit dieser Antwort nicht zufrieden, sie kündigt weiteren Protest an. Die Harburger Grünen würden die Grünen-Fraktion in der alten und neuen Bürgerschaft auffordern, für die Herausnahme des „Vollhöfner Wald“ im Gebiet Altenwerder West aus der Hafennutzung und der Hafenerweiterung zu kämpfen.