Tierschutzverein ermittelt Halterin

ausgesetzte Hündin

Tierschutzverein ermittelt Halterin

Schwer kranke Hündin auf der Veddel ausgesetzt

Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) konnte den besonders grausamer Fall von Tierquälerei auf der Veddel aufklären: In einem Gebüsch an der Straße Am Gleise 1-3 war eine Mischlingshündin mit einem kindskopfgroßen, bereits aufgeplatzten Tumor an der Bauchseite ausgesetzt worden (der Neue RUF berichtete). Nach Hinweisen aus der Bevölkerung konnte die Halterin nun ermittelt werden. Gegenüber dem HTV gab die Frau zu, für die schwere Vernachlässigung der Hündin verantwortlich zu sein und die Aussetzung begrüßt zu haben.
Am 22. Juli hatte gegen 20.50 Uhr ein Passant die braun-schwarz gestromte Mischlingshündin, die in einem grauen Hundebett in einem Grünstreifen wie Müll abgelegt worden war, entdeckt und den Hamburger Tierschutzvereins informiert. Das Tier befand sich in einem extrem schlechten Gesundheitszustand: Die Hündin war abgemagert, und der Tumor war aufgeplatzt, sodass sie sich auch nicht mehr richtig hinlegen oder stehen konnte. Die circa elfjährige Hündin muss nach Meinung des HTV-Tierarztes mindestens über ein halbes Jahr unter erheblichen Schmerzen gelitten haben. Die Hündin war in einem derart schlechten Zustand, dass letztendlich von ihren Leiden und Schmerzen erlöst wurde.
Das grausame Schicksal der Hündin rührte viele Menschen. „Wir sind froh über die vielen konkreten Hinweise aus der Bevölkerung, die letztlich zur Ermittlung der Tierhalterin geführt haben“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Was wir aber gar nicht verstehen können, ist, dass zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn seit Monaten von der schweren Erkrankung der Hündin wussten und uns oder die zuständigen Behörden nicht informiert haben.“ Der HTV appelliert deswegen an alle Hamburgerinnen und Hamburger, bei Tierschutzverstößen nicht wegzusehen, sondern das Veterinäramt des Bezirks oder die Polizei zu informieren. Sandra Gulla: „Hätte jemand frühzeitig Courage bewiesen und auf die schwer leidende Hündin aufmerksam gemacht, hätte man sie vielleicht retten, jedenfalls ihr unermessliches Leid ersparen können.“
Der Tierschutzverein hatte nach den Hinweisen die Tierhalterin mit den Vorwürfen konfrontiert. Sie hat im Beisein von Polizei und Veterinäramt zugegeben, dass es sich bei der Hündin um ihr Tier handeln würde und sie den Tumor tierärztlich nicht behandeln ließ. Ausgesetzt wurde die schwerkranke Hündin offenbar von drei Bekannten der Tierhalterin mit deren Zustimmung. Nähere Angaben zu diesen Personen wollte die Frau bisher nicht machen.
Nach dem Auffinden der Hündin hatte der Hamburger Tierschutzverein unverzüglich Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Mittlerweile wurden alle Hinweise auf die Tierhalterin an die Polizei übergeben. Das Aussetzen eines Tieres stellt einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In diesem Fall stellt das Zufügen von Leid und Schmerzen, indem dem schwerkranken Tier eine dringend notwendige tiermedizinische Behandlung vorenthalten wurde, eine Straftat nach Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes dar. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.