Nachnutzung Dreifaltigkeitskirche

Nachnutzung Dreifaltigkeitskirche.

Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Trinitatis Harburg hat in seiner Sitzung am 12. März beschlossen, „dass ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren (IBkV) für die Nachnutzung des Gebäudeensembles Neue Straße 44 (Dreifaltigkeitskirche) durchgeführt wird“, so Pastor Friedrich Degenhardt. Die damit verbundenen Kosten trägt die Kirchengemeinde. Die Bezirksversammlung und das Bezirksamt Harburg, sowie das Hamburger Denkmalschutzamt befürworten dieses Verfahren, das derzeit vorbereitet wird, teilte Degenhardt weiter mit.
Außerdem sei auch die Kulturinitiative Dreifalt informiert worden und sei nun aufgefordert, sich im Rahmen des IBkV mit ihrem Konzept zu bewerben.
Eine Nutzung der Kirche während des Verfahrens wird es nicht geben. Einzige Ausnahme: die Nutzung als Wahllokal zu Europa- und Bezirksversammlungs-Wahl am 26. Mai.