Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht

Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht.

Fahrten zu Entsorgungsanlagen reduzieren.

Herbst: Die Blätter fallen, und für viele Menschen ist das die Zeit, nicht nur kräftig Laub zu harken, sondern auch zu schneiden und den Garten winterfertig zu machen. Entsprechende Mengen Grüngut fallen an und wollen entsorgt werden – und entsprechend groß ist die Nachfrage an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Harburg. Der Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg weist darauf hin, dass dort unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Außerdem besteht auf den Entsorgungsanlagen ab sofort die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch gilt: Zur Kontaktvermeidung sollten Fahrten zu den Kompostplätzen und Abfallannahmestellen reduziert werden. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Regeln zu beachten. Wir wollen unbedingt vermeiden, dass wir die Zahl der Anlieferer begrenzen oder die Anlagen sogar schließen müssen“, sagt Betriebsleiter Frank Sameluck.
Die Maskenpflicht gilt ab sofort auf allen kreiseigenen Entsorgungsanlagen. Das sind die Kompostplätze und Abfallannahmestellen Drage und Tostedt, die Wertstoffannahmestelle Hanstedt und der Kleinanliefererplatz (Kleinmengen aus privaten Haushalten) der Müllumschlaganlage Nenndorf. Weitere Informationen finden die Bürgerinnen und Bürger auf https://abfallwirtschaft.landkreis-harburg.de.