Müssen die Deichüberfahrten geschlossen werden?

mk -Für die Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz muss die unterschiedliche Würdigung der Deichschutzfunktion wie hier in Cranz schnellstens geklärt werden.

Müssen die Deichüberfahrten geschlossen werden?.

Bürgervertretung fordert eindeutige Aussagen zum Flutschutz.

Der Este-Deich entlang der Straßen Neuenfelder Fährdeich und der Straße Estedeich sind Hochwasserschutzanlagen in zweiter Deichlinie (Sekundärdeiche) und unterliegen – wie auch die Hauptdeiche an der Elbe – der Hamburger Deichordnung. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel erhöhten Hochwassergefahren ist die deichfachkundige Untersuchung der Sekundärdeiche als Instrument zum Schutz gegen Hochwasser dringend geboten. Auch diese Deiche müssen so hergestellt sein und erhalten werden, dass sie ihren Zweck erfüllen können, fordert die Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz. Deren Sprecher Manfred Hoffmann erläutert die Sachlage: „Der Este-Deich entlang der Straßen Neuenfelder Fährdeich und der Straße Estedeich sind Hochwasserschutzanlagen in zweiter Deichlinie (Sekundärdeiche) und unterliegen – wie auch die Hauptdeiche an der Elbe – der Hamburger Deichordnung. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel erhöhten Hochwassergefahren ist die deichfachkundige Untersuchung der Sekundärdeiche als Instrument zum Schutz gegen Hochwasser dringend geboten. Auch diese Deiche müssen so hergestellt sein und erhalten werden, dass sie ihren Zweck erfüllen können.“
Die Freiwilligen Feuerwehren im Hamburger Alten Land weisen aus diesem guten Grunde seit Langem auf die Sinnhaftigkeit hin, die zweite Deichlinie an der Este konsequent bei einem Hochwasser zu schließen und machen damit auch die Auffassung der Neuenfelder Bürgerschaft überdeutlich. Das heißt aber weiterhin, dass die Deichdurchfahrten bei Hochwassergefahren zu schließen wären und dass dafür die erforderlichen Schließelemente (z.B. Dammbalken)ordnungsgemäß zur Verfügung stehen müssen, erklärt Hoffmann. Also alles in Ordnung? Nein. Denn eine inoffizielle Bewertung, so Hoffmann, der Sachlage durch Fachbehörden komme zu der Aussage, dass die Deichdurchfahrten nicht mehr geschlossen werden müssen, weil die Sekundärdeiche in ihrer Höhe (virtueller Deich mit festgelegter Mindesthöhe von 4 m über NHN) auch so eine ausreichende Schutzfunktion für das hinter ihnen tiefliegende Gelände besäßen.
Für die Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz muss diese unterschiedliche Würdigung der Deichschutzfunktion schnellstens geklärt werden. Sie erwartet daher von der Harburger Bezirksversammlung, dass diese sich der Sache annimmt und durch entsprechende Anfragen so für die Eindeutigkeit in der Würdigung der Deichanlagen entlang der Este sorgt.