„Berliner Kissen“ sind nicht zulässig

„Berliner Kissen“ sind nicht zulässig.

PK 46 erteilt Verkehrsberuhigung eine Absage.

Es kommt eher selten vor, dass Anliegen von Bürgern direkt als Eingabe gewertet und zur weiteren Behandlung in den Ausschüsse des Bezirksamtes überwiesen werden. Eine der Ausnahmen bildet der Vorschlag der Bürgerin Anne Fischer, die mit ihrer Familie in der Rönneburger Straße wohnt. Ihr Ansinnen wurde an den Ausschuss für Mobilität und Inneres als Eingabe weitergeleitet.
Fischer weist in ihren Schreiben auf die Raserei in ihrer Straße hin: „In der Rönneburger Straße in Harburg sind 30 km/h erlaubt. In dieser Straße befindet sich eine Kita bzw dort im Schneverdinger Weg noch eine weitere Kita und eine Schule. Wir leben mittlerweile seit fast drei Jahren hier und immer wieder ärgern wir uns über Autofahrer, die die Rönneburger Straße mit Tempo 60 statt 30 befahren. Es ist gerade vor 15 Minuten wieder passiert, dass ein großer Liefervan diese Straße regelrecht entlang bretterte. Es ist einfach gefährlich – für Kinder, Erwachsene, Hunde…“
Damit der Schnellfahrerei ein Riegel vorgeschoben wird, schlägt Fischer die Installation von gelben Fahrnbahnschwellen vor, bei denen man abbremsen müsse. „Was könnte man tun, um diese zu bekommen?“, fragt die engagierte Bürgerin. Über die Beschaffung bräuchte man gar nicht weiter nachzudenken, wenn man die Antwort des Polizeikommissariat 46 (PK 46) heranzieht.
Denn laut PK 46 seien die vorgeschlagenen „Schwellen“ oder sog. „Berliner Kissen“ in Hamburg nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) nicht zulässig. „Sie wirken nach den Erfahrungen nur punktuell, d.h., sie reduzieren die Geschwindigkeit an einem Punkt, während danach beschleunigt wird. Gleichzeitig stellen sie eine Gefahr für Zweiradfahrer und Rettungsfahrzeuge dar. Gerade die Gefahr für die Zweiradfahrer wird von hiesiger Seite aufgrund der aufgehobenen Radwegebenutzungspflicht als nicht unerheblich angesehen“, betont das PK 46.