Messer in der Unterhose versteckt

Messer in der Unterhose
versteckt.

Passanten und Bundespolizisten angegriffen.

Am 16. Oktober bedrohte gegen 23.40 Uhr ein alkoholisierter Mann (20) laut Zeugenaussagen grundlos Passanten mit einem Cuttermesser am S-Bahnsteig im S-Bahnhaltepunkt Wilhelmsburg. Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei flüchtete der Beschuldigte dann in eine abfahrbereite S-Bahn Richtung Neugraben. Dort soll der Beschuldigte dann wiederum ohne erkennbaren
Grund Fahrgäste beleidigt und bedroht haben. Ein Fahrgast wurden von demn Beschuldigten mit einer Glasflasche beworfen; der Mann wurde aber nicht getroffen.
Die S-Bahn wurde im S-Bahnhaltepunkt Neugraben gestoppt. Sicherheitsdienstmitarbeiter der DB konnten den Tatverdächtigen vor Ort festhalten. Zwischenzeitlich alarmierte Bundespolizisten erreichten den S-Bahnsteig und wurden umgehend von dem Beschuldigten auf übelste Weise
beschimpft und beleidigt. Danach versuchte der Mann die Polizeibeamten anzugreifen und wurde kontrolliert zu Boden gebracht und gefesselt. Der Widerstand des Beschuldigten konnte durch diese Maßnahmen zunächst nicht gebrochen werden.
Der Mann trat weiterhin um sich und versuchte durch Kopfstöße die Streifenbeamten zu verletzen. Weiterhin spuckte der Mann immer wieder inRichtung der Bundespolizisten. Unter erheblichen Widerstandshandlungen wurde der Mann zu einem Streifenwagen verbracht. Auch dort leistete der Aggressor weiterhin erhebliche Widerstandshandlungen und spuckte um sich. Daraufhin mussten Bundespolizisten dem Mann zwangsweise eine Spuckschutzhaube aufsetzen.
Der deutsche Staatsangehörige wurde zum Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg
verbracht. Auch in der Gewahrsamszelle beleidigte der Beschuldigte weiterhin die eingesetzten Polizeibeamten auf übelste Weise und randalierte trotz Fesselung herum. Bei der anschließenden Durchsuchung der Bekleidung entdeckten die Polizeibeamten ein verstecktes Cuttermesser in der Unterhose des Beschuldigten und stellten dieses sicher.“ Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wertvon 1,92 Promille. Eine angeforderte Ärztin stellte die Gewahrsamsfähigkeit des Tatverdächtigen fest. Anschließend bekam der 20-Jährige in einer Zelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung und musste später wieder entlassen
werden.
Gegen den polizeilich bekannten Mann wurden entsprechende Strafverfahren
(Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand, Beleidigung, Bedrohung,
Körperverletzung) eingeleitet. Ein Bundespolizist erlitt in Folge der Widerstandshandlungen Verletzungen an einem Knie und einem Handgelenk.