Koalition für Tempo 30 auf der Heimfelder Straße

pm -Frank Wiesner

Koalition für Tempo 30 auf der Heimfelder Straße.

Frank Wiesner (SPD) erläutert die Vorteile.

„Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende dafür einzusetzen, dass auf der Heimfelder Straße auf dem Abschnitt Heimfelder Straße – Haakestraße, Alter Postweg, Am Schwarzenberg-Campus und in der Schwarzenbergstraße ganztägig Tempo 30 angeordnet wird.“ So lautet das wenige Zeilen lange Petitum eines gemeinsamen Antrages von SPD und Grünen für die nächste Sitzung der Bezirksversammlung am 26. Oktober.
Umso ausführlicher fallen die Erläuterungen und Hintergründe von Frank Wiesner, Verkehrsexperte der SPD-Fraktion, aus. Er weist darauf hin, dass die Heimfelder Straße eine der drei in west-östlicher Richtung verlaufenden Verbindungen Heimfelds mit der Harburger Innenstadt ist. Villen, Parkstände, Einzelhandel, Friedrich-Ebert-Gymnasium mit mehr als 800 Schülern, Sportplatz, Volkshochschule, Technischen Universität mit fast 8.000 Studenten, Ampelanlagen, HVV-Linien, deren Fahrt nicht selten durch falsch parkende Fahrzeuge behindert wird – das alles gehört zu dieser Straße. Es kommt, so Wiesner, „gehäuft zu Verkehrsbehinderungen durch parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe, die oftmals wegen des Gegenverkehrs nur mit Einschränkungen umfahren werden können.“
Lediglich Radwege sind im Bereich der Heimfelder Straße nicht vorhanden. Im Bereich ab dem Heimfelder Platz (Alter Postweg bis Harburger Ring) wird der Radweg auf dem Gehweg, zumeist farblich getrennt, geführt.
Eine Zählungen der Verkehrsstärke habe ergeben: zwischen 4.500 und 5.000 Pkw in 24 Stunden, an Werktagen zwischen 5.000 und 6.000 (Zählungen aus dem Jahr 2016). Wiesner: „Das hohe Verkehrsaufkommen stellt für die Bewohner:innen eine Belastung durch Lärm und Abgase dar und bedeutet ein nicht unerhebliches Unfallrisiko auch für die Schüler:innen des Gymnasiums auf ihrem Schulweg – insbesondere per Fahrrad.“ Eine Reduzierung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 sei hier dringend erforderlich.
Positive Effekte der Reduzierung der Geschwindigkeit seien belegt, erläutert Wiesner weiter. „Der stärkste Beweis für den Geschwindigkeitseinfluss auf das Unfallgeschehen wurde im Zusammenhang mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60 km/h auf 50 km/h in vielen Ländern Europas Ende des 20. Jahrhunderts erbracht. Nachgewiesen wurden Rückgänge von 10-15 % bezogen auf alle Unfälle, wobei von einem Rückgang der Geschwindigkeit um 2-5 km/h ausgegangen werden kann. Stärker noch wirken sich die Rückgänge im Geschwindigkeitsniveau auf die Unfälle mit Personenschaden aus… Je länger Tempo 30 besteht, desto besser wird die Geschwindigkeitsregelung eingehalten“, zitiert Wiesner die Fachliteratur.
Eine Verlängerung von Wegezeiten sei, wenn überhaupt, nur in marginalem Umfang zu erwarten. Er verweist darauf, dass bereits jetzt die erlaubten Spitzengeschwindigkeiten bei normalem Fahrverhalten kaum erreicht werden, „da Lichtsignalanlagen und parkende Fahrzeuge in zweiter Reihe regelmäßig zum Abbremsen und Anhalten zwingen. Im Rahmen normaler Beschleunigung ist die Wegstrecke, die mit Geschwindigkeiten über Tempo 30 zurückgelegt werden kann, eher gering.“ In der Praxis wurden bei Messfahrten Reisezeitverluste an Tempo-30-Strecken von 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter festgestellt. „Dies ist auch bei längeren Abschnitten oder einer Aneinanderreihung von mehreren Regelungen volkswirtschaftlich kaum relevant“, zitiert er weiter. Dies gelte umso mehr für den ÖPNV, der zusätzlich zu den Einschränkungen durch LSA und Falschparkende auch noch zusätzliche Brems- und Beschleunigungsphasen an den Haltestellen aufweist.
Die positiven Auswirkungen einer Anordnung von Tempo 30 seien hingegen groß. Denn:
„Tempo 30 führt in der Mehrzahl der untersuchten Fälle zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen. Dazu trügen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen bei, ebenso werde die Luftschadstoffbelastung reduziert. Eine Verlagerung der Verkehre in Nebenstraßen sei nicht erwartbar. Wiesners Fazit: Die Voraussetzungen für eine Anordnung von Tempo 30 sind gegeben.
Als Argument folgt ein weiteres Zitat aus der Fachliteratur: „Tempo-30-Anordnungen sind vorzunehmen, wenn der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss.“