Keine Unfallhäufung in der Unterführung

Keine Unfallhäufung in der Unterführung.

Polizei sieht keinen Handlungsbedarf.

Das Befahren der Unterführung vom Rathaus zum Sand und retour ist nicht erlaubt. Trotz entsprechender Hinweisschilder sei immer wieder zu beobachten, wie Zweiradfahrer und E-Scooter-Fahrer dieses Verbot missachten. Entsprechend oft wären in diesem Bereich gefährliche Begegnungssituationen mit Fußgängern zu beobachten, die meist glimpflich ausgehen, heißt es in einem CDU-Antrag.
Fahrgäste, die aus den Fahrstühlen der S-Bahn die Unterführung queren und Passanten im Ein-/Ausgangsbereich der Arcaden seien dabei ebenso gefährdet, von Rad- oder E-Scooter-Fahrern angefahren zu werden wie Fußgänger, die den Tunnel in Längsrichtung benutzen. Hinzu komme der Schreckmoment, den dicht an einem vorbeifahrende Rad- oder E-Scooter-Fahrer verursachen – längst nicht nur für ältere Fußgänger und auf Gehhilfen angewiesene oder anders gehandicapte Menschen eine sehr unangenehme Erfahrung.
Erst kürzlich habe es in Harburg einen Vorfall gegeben, bei dem ein rücksichtloser E-Scooter-Fahrer beim Vorbeifahren einen Senioren touchierte, sodass dieser stürzte und sich schwer verletzte. Der Fahrer flüchtete, so der CDU-Antrag.
Bereits vor einigen Jahren hatte die CDU-Fraktion die Situation in der Unterführung als verbesserungswürdig identifiziert und eine verstärkte Kontrolle bzw. Ansprache der betreffenden Verkehrsteilnehmer vor Ort gefordert. Verbessert hat sich die Situation jedoch nicht, kritisiert die CDU. Diese wollte es nun genau wissen. Wieviele Unfälle, wieviele Verwarnungen es gegeben habe und welche Maßnahmen gegen Verstöße erwogen werden. Die Antworten fielen für die CDU ernüchternd aus.
Den zuständigen Polizeidienststellen (PK 46, VD 4 und BMDA) liegen keine Beschwerden im Sinne der Fragestellung vor. Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte“ (Euska) vom 19.02.2024 ermittelt. Ausgewertet wurde der Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2024. Danach tendiere die Unfallhäufigkeit in diesem Zeitraum gen Null. Über Verwarnungen könne das PK 46 keine Angaben machen, da liege die Zuständigkeit bei der Bußgeldstelle Hamburg (zu beachten seien die Verjährungszeiten und Löschfristen hinsichtlich möglicher Ordnungswidrigkeiten). Hinsichtlich der Maßnahmen gegen Übeltäter erklärte das PK 46, dass die Fahrradstaffel der Verkehrsdirektion 4 mindestens 1 x pro Woche zielgerichtete Maßnahmen an der Örtlichkeit durchführe. Hierbei würden festgestellte Verstöße verfolgt und geahndet. Zudem würden präventive Gespräche mit den Verkehrsbeteiligten geführt.
Aus polizeilicher Sicht seien die gewählten Kontrollmaßnahmen ausreichend, um die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren. Bauliche Maßnahmen würden seitens der örtlichen Straßenbehörde nicht befürwortet, da hier Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehfähigkeiten unter Umständen behindert werden.