Keine Chance auf Öffnung

Keine Chance auf Öffnung.

Schlickdeponie Francop: Behörde sieht weiter Gefahren.

Vor Wochen versuchte ein CDU-Antrag, Licht in die Zukunft der Schlickdeponie Francop zu bringen. Die zuständige Fachbehörde möge einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wann das Gelände des Schlickhügels für die Öffentlichkeit freigegeben wird, welche Einschränkungen es möglicherweise zu der ursprünglichen Planung der Gestaltung und Nutzbarkeit des Hügels gibt und aus welchen Gründen es zu den Veränderungen gekommen ist, hieß es im Antrag.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) gab eine klare Antwort. Aktuell könne eine Öffnung der Deponie nicht erfolgen, ein Zeitpunkt hierfür sei ebenfalls noch nicht absehbar. Eine erneute Prüfung würde mit Abschluss der Stilllegung erfolgen. Dann sollen auch Alternativen zu einer kompletten Öffnung geprüft werden, erläuterte die BUKEA.
Diese wies darauf hin, dass seit 2019 die Ablagerung von Abfällen (Baggergut) auf der Deponie Francop nicht mehr durchgeführt würden. Der für den Bereich der Deponie geltende Grünordnungsplan (GOP) Francop 5 sehe eine Nachnutzung der Deponie in Form einer Öffnung des Deponiegeländes für extensive Freizeitnutzung vor. Dies sei auch in den Zulassungen der Deponie verankert, so die BUKEA.
Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Francop wurde geprüft, ob die geplante Nachnutzung möglich sei. Grundsätzlich, so die BUKEA, müssen dafür zwei Anforderungen erfüllt sein: Von der Deponie dürfen keine Gefahren für mögliche Nutzer ausgehen und von den Nutzern dürfen keine Gefahren für die Deponie als Abfallbeseitigungsanlage und technisches Bauwerk ausgehen. Beide Voraussetzungen können zurzeit nicht erfüllt werden. Von der Deponie gehen potenziell Gefahren für Nutzer aus, da im Deponiekörper noch Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse ablaufen. Dabei sei insbesondere die Bildung von Deponiegas eine potenzielle Gefahr für Nutzer. Die Deponie besitzte Schachtbauwerke, in denen sich Deponiegas ansammeln kann. Zudem stellen die zum Teil sehr tiefen Schachtbauwerke selbst eine potenzielle Gefahrenquelle für Nutzer dar, erläuterte die BUKEA.
Aber auch umgekehrt sei Gefahr im Verzug: Teile der Deponie wären durch Nutzer gefährdet, da sie nicht betreten werden dürfen. Zum Beispiel besitze die Deponie drei Methanoxidationsfenster, deren oberste Bodenschicht nicht verdichtet werden darf. Hier herrsche ein absolutes Betretungsverbot. Zudem drohe auch die Gefahr einer Beschädigung von Installationen (z.B. Schächte, Messeinrichtungen) durch Nutzer, stellt die BUKEA klar.
Ein Bereich, der zugänglich wäre und in dem sich keine Deponieeinbauten und -einrichtungen befinden, konnte laut BUKEA nicht identifiziert werden.