Handwerkerparken: LBV sieht keinen Handlungsbedarf

Handwerkerparken: LBV sieht keinen Handlungsbedarf.

Digitalisierung das Antragsverfahren soll „angepasst“ werden.

Hamburg ist eine wachsende Stadt, dazu gehören viele Baustellen – und diese müssen von den Handwerkern auch gut erreicht werden können. Betriebe, die Material und schwere Maschinen in ihren Werkstattwagen haben, müssen unkompliziert und zügig an die Baustellen herankommen, ebenso Handwerker, die im Notfalleinsatz sind, um ihre Arbeit durchführen zu können. Jede Verzögerung verlängert Bau- und Sanierungzeiten und erhöht den Unmut im Handwerk. Es passiert schon jetzt, dass Handwerksbetriebe aus diesen Gründen Aufträge aus Hamburg zum Teil gar nicht mehr annehmen. So weit die Erkenntnis der Fraktion der Grünen in der Bezirksversammlung. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Marek erläutert weiter: „Hamburg bietet den Handwerkern aber auch die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen – wenn eine Dringlichkeit vorliegt.“ Dann müssen etliche Unterlagen eingereicht werden, die Ausnahmegenehmigung ist dann z.T. auch noch zeitlich begrenzt. „Das geht komplett an der Realität eines Handwerkbetriebes vorbei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Hamburg schnell bauen will oder Notfälle umgehend behoben werden müssen“, heißt es in einem Antrag der Grünen für die BV. Darin fordern sie die zuständige Fachbehörde auf, das bisherige Konzept zum Handwerkerparken so zu überarbeiten, dass der Zugang zur Ausnahmegenehmigung, unter Berücksichtigung des gesamten Stadtbereichs, erleichtert wird und sich das Verfahren wesentlich vereinfacht, ggf. auch digitalisiert. Marek weist darauf hin, dass Köln und Berlin bereits ein ähnliches Modell entwickelt haben. Mit dieser Genehmigung können die Kölner Handwerker im eingeschränkten Halteverbot/Zonenhaltverbot ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer auf Bewohnerparkplätzen parken.
Hamburg müsse dringend sein bisheriges Verfahren bezüglich des Handwerkerparkens im Hinblick auf Vereinfachung überarbeiten, lautet die Forderung der Grünen.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt nun zu dem Antrag der Grünen vom 8. April Stellung und verweist zunächst darauf, dass Bauherren grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich ein Baufeld im öffentlichen Straßenraum einrichten zu lassen (Sondernutzung nach dem Hamburger Wegegesetz), eine Möglichkeit, auf die offensichtlich aus Kostengründen sehr häufig verzichtet werde. Das entstehende Parkproblem werde mit diesem Verzicht auf die Baufeldeinrichtung an die Handwerksbetriebe weitergereicht, woraufhin diese eine Ausnahmegenehmigung beantragen (siehe oben). Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) erteilt durchschnittlich etwa 1.800 derartige Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zum Halten und Parken. Durch unterschiedliche Laufzeiten seien regelhaft deutlich über gültige 3.000 Ausnahmegenehmigungen im Umlauf. Die Antwort an den Kunden/Antragsteller erfolge bei vollständigem Antrag plus Unterlagen binnen zwei bis vier Wochen für das gesamte Hamburger Stadtgebiet. Abschließend heißt es: „Der LBV überlegt vor dem Hintergrund der Digitalisierung, das Antragsverfahren noch leichter auf die bestehenden technischen Möglichkeiten anzupassen. Darüber hinaus sieht der LBV keine weiteren Notwendigkeiten zur Anpassung des Verfahrens bei gleichzeitigem Schutz der Wohnbevölkerung in den Quartieren.“