Hätte Bezirksamt erst gehört werden müssen?

Hätte Bezirksamt erst gehört werden müssen?.

Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen: AfD hat Fragen.

Vor dem Hintergrund der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge im Hotel Deutsches Haus in Neugraben haben die AfD-Bezirksabgeordneten Matthias Arft und Ulf Bischoff eine Anfrage an das Bezirksamt Harburg gerichtet.
Am 19. August 2022 habe das Bezirksamt, so die AfD-Politiker, in einer Zusammenkunft mit Fraktionsvertretern über die Situation bei der Unterbringung von Flüchtlingen und anderen Migranten im Bezirk unter anderem mitgeteilt, dass die Sozialbehörde ukrainische Kriegsflüchtlinge im Hotel Deutsches Haus in Neugraben-Fischbek untergebracht habe. Das Bezirksamt Harburg sei erst nach Beginn der Unterbringung von der Sozialbehörde informiert worden. Arft und Bischoff verweisen in diesem Zusammenhang auf den § 28 BezVG, wo es heißt: „Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist: Nr. 9 öffentliche Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen.“
Nun wollen Arft und Bischoff wissen, ob es das Bezirksamt ebenso sehe, dass die Bezirksversammlung vor der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge an diesem Ort hätte angehört werden müssen. Überdies soll geklärt werden, wie das Bezirksamt das Vorgehen der Sozialbehörde in Bezug auf die Information des Bezirksamts bzw. die Information und Einbeziehung der Bezirksversammlung bewerte.
Ihre letzte Frage lautet: „Welche möglichen Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Umstand, dass die Bezirksversammlung nicht entsprechend der Vorschrift aus § 28 BezVG mit einer Mindestfrist von einem Monat angehört wurde?“