GSH, FEG und Schule Maretstraße krempeln die Ärmel hoch

GSH, FEG und Schule Maretstraße krempeln die Ärmel hoch.

Impfangebote für Schüler ab 12 Jahren haben begonnen.

Zusätzlich zu den in Hamburg bereits bestehenden Impfangeboten für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in Arztpraxen, Krankenhäusern und Berufsbildenden Schulen startete Hamburg am 27. August die Impfangebote für Schüler an den weiterführenden Schulen. Den Auftakt macht am Freitag die aktuell größte Hamburger Stadtteilschule, die Goethe-Schule Harburg (GSH). Am 31. August 2021 folgten die Stadtteilschule Maretstraße und am 3. September das Friedrich-Ebert-Gymnasium. Auch der Termin der Zweitimpfung drei Wochen später steht bereits fest. Verimpft wird der empfohlene mRNA-Impfstoff von BionTec.
Allen Schülern und ihren Eltern sind im Vorwege die einschlägigen Aufklärungsbögen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugegangen. Diese Informationen hat das RKI mehrsprachig auf seiner Internetseite veröffentlicht, sodass sich Eltern nichtdeutscher Muttersprache hier ergänzend informieren konnten. Natürlich findet vor jeder Impfung ein Beratungsgespräch statt. Aktuell baten die an der Aktion beteiligten Ärzte darum, dass alle minderjährigen Schüler von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden sollten. Alle noch nicht geimpften Eltern können die Gelegenheit gleich nutzen und sich ebenfalls impfen lassen.
Die Impfaktion wurde gemeinschaftlich von den Schulen, den mobilen Impfteams, der Sozialbehörde und der Schulbehörde vorbereitet und organisiert. Wie viele der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern von diesem Impfangebot Gebrauch machen werden, ist noch nicht absehbar. An den drei Schulen werden jetzt die ersten Erfahrungen mit einem dezentralen Impfangebot an den Schulen gemacht. Auf diesen Erfahrungen aufbauend soll das Angebot kontinuierlich auf alle Hamburger Schulen ausgeweitet werden.
Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen an den Schulen gelten folgende Grundsätze
• Die Impfung ist freiwillig. Eine Impfung ist keine Voraussetzung für den Schulbesuch. Auch nichtgeimpfte Kinder und Jugendliche können weiterhin zur Schule gehen.
• Geimpfte Schülerinnen und Schüler müssen künftig nicht mehr an den obligatorischen wöchentlichen Testungen in der Schule teilnehmen.
• Verwendet wird ausschließlich der Impfstoff von Biontech/Pfizer
• Erziehungsberechtigte/Eltern und betroffene Jugendliche sollten sich im Vorfeld möglichst ausführlich informieren und gemeinsam entscheiden, ob die Impfung für Sie in Betracht kommt. Alle erforderlichen Informationen gibt es in diversen Fremdsprachen im Online-Angebot des Robert Koch-Instituts. Im Impfzentrum wird ein ärztliches Aufklärungsgespräch angeboten. Die grundsätzliche Entscheidung für die Corona-Schutzimpfung sollten interessierte Schülerinnen und Schüler mit den Sorgeberechtigten gemeinsam im Vorwege treffen.
• Sorgeberechtigte Personen müssen in die Impfung einwilligen. Beim Impftermin von Minderjährigen muss zudem mindestens eine sorgeberechtigte Person dabei sein. Ohne eine solche Begleitung werden die beteiligten Ärzte Minderjährige nicht impfen.
• Vier Krankenhäuser bieten als Außenstellen des Impfzentrums Impfungen für Kinder unabhängig von Vorerkrankungen an, darunter das AK Harburg.
Der Schulsenator Ties Rabe stellte aus gegebenem Anlass fest: „Ich freue mich sehr, dass wir dank der guten Kooperation aller Beteiligten und des großen Engagements an den Schulen so zügig an den ersten drei Schulen ein Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren und auch deren Eltern machen können. Was die beteiligten Harburger Schulen und insbesondere ihre Schulleitungen hier in kurzer Zeit aufgebaut haben, unterstreicht noch einmal das hohe Engagement der Hamburger Schulen bei der Bekämpfung der Pandemie. Ich persönlich bin fest davon überzeugt, dass wir große Chancen haben, unser normales Leben mit einer Impfung zurückzugewinnen. Dennoch werden wir keinen Druck ausüben, sondern Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern sorgfältig und verantwortungsvoll informieren, sodass sie eine freie, eigenverantwortliche Entscheidung treffen können.“
Kinder und Jugendliche, die zur Risikogruppe der Vorerkrankten gehören, können sich für ein Impfangebot an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte wenden. Für den Ausnahmefall, dass diese Impfung bei Ärzten vor Ort nicht durchgeführt werden kann, wurde am AK Nord ein Kinderimpfzentrum eingerichtet. Einmal in der Woche, donnerstags, können dort Kinder ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen gemäß der Empfehlung der STIKO geimpft werden. Die Termine können wie gewohnt telefonisch über 116117 oder online unter dem Namen „Kinderimpfzentrum AK Nord Heidberg-Langenhorn. Nur für Kinder mit Vorerkrankungen“ gebucht werden. Derzeit gibt es in Deutschland keinen Impfstoff, der für Personen unter 12 Jahren zugelassen ist.
Weiterhin besteht schon jetzt in vier Krankenhäusern und zahlreichen Arztpraxen ein flächendeckendes Impfangebot für Kinder und Jugendliche. Diese Angebote wurden in Hamburg von vielen Menschen gerne angenommen. Entsprechend liegt die Impfquote* in der Altersgruppe 12-17 Jahre bereits bei über 20 Prozent.
Die Impfkommission macht deutlich, dass schwerwiegende unerwünschte Ereignisse nach Impfungen bislang nicht nachgewiesen worden sind, obwohl alleine in den USA und Kanada in dieser Altersgruppe bisher über 12 Mio. Impfdosen verabreicht wurden. Die STIKO macht allerdings auch noch einmal darauf aufmerksam, dass Corona in der Regel bei Kindern und Jugendlichen keine schwere Erkrankung ist. „Die Mehrzahl der Infektionen verläuft asymptomatisch oder mit milden Symptomen; Todesfälle kommen bei Kindern und Jugendlichen ohne Vorerkrankung praktisch nicht vor.“
Die beiden mRNA-Impfstoffe sind ab dem Alter 12 Jahre, die beiden Vektor-basierten Impfstoffe ab dem Alter 18 Jahre zugelassen.