Freistellungsgebiet Wilhelmsburg bleibt bestehen

Während andere Freistellungsgebiete verkleinert wurden bleibt es für Wilhelmsburg bis Endee 2025 unveränderet bestehen Foto: Kartengrundlage: Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV

Freistellungsgebiet Wilhelmsburg bleibt bestehen.

Verlängerung trägt zur Quartiersstabilität bei.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Freistellungsgebiete in Neuallermöhe-West und Steilshoop mit kleinerem Zuschnitt als bisher bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Die weiteren Freistellungsgebiete in Mümmelmannsberg und Wilhelmsburg bleiben für diesen Zeitraum unverändert bestehen. Auf diese Weise fördert die Stadt weiterhin eine stärkere soziale Durchmischung dort, wo in den 1970er und 1990er Jahren eine sehr hohe Dichte an geförderten Wohnungen entstanden ist. Gleichzeitig wird dort, wo sich die Sozialstruktur bereits positiv entwickelt und stabilisiert hat, Wohnraum zurück in die Belegungsbindung geholt. So stehen rund 1.270 bislang freigestellte Wohnungen künftig wieder für einkommensschwache und vor allem für vordringlich wohnungssuchende Haushalte zur Verfügung.
In den Freistellungsgebieten dürfen Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den eigentlich für geförderten Wohnraum geltenden Grenzen liegen. Bislang waren die vier Freistellungsgebiete befristet bis zum 30. Juni 2021 (der Neue RUF berichtete). Die Prüfung der Sozialdaten in Abwägung mit dem Angebot für Sozialwohnungsberechtigte und vor allem vordringlich wohnungssuchende Haushalte hat nun für alle vier Gebiete ergeben, dass eine Verlängerung zur Quartiersstabilität beiträgt – jedoch mit teilweise angepassten Zuschnitten. In Neuallermöhe-West wird das Freistellungsgebiet auf das Kerngebiet des Quartiers begrenzt. In Steilshoop wird der östliche Teil der Siedlung aus dem Freistellungsgebiet herausgenommen. Die herausfallenden Teilgebiete zeichnen sich durch im Vergleich zu den restlichen Gebieten stabilere Sozialdaten aus. Durch die neuen Zuschnitte sind künftig knapp 1.270 bestehende Sozialwohnungen bei Neuvermietung wieder bindungskonform zu belegen. Etwa die Hälfte davon ist vordringlich wohnungssuchenden Haushalten vorbehalten.
„Stabile Nachbarschaften in gemischten Quartieren sind ein wesentliches Ziel unserer Stadtentwicklungspolitik. Mit den Freistellungsgebieten ermöglichen wir mehr soziale Durchmischung in Quartieren, die ursprünglich sehr stark vom geförderten Wohnungsbau geprägt waren. Auf dieses Instrument setzen wir auch in Zukunft, aber immer mit Augenmaß. Wir haben den Zuschnitt der Freistellungsgebiete sehr genau an die aktuellen Bedürfnisse vor Ort angepasst. Auf diese Weise gewinnen wir knapp 1.270 geförderte Wohnungen zurück, die künftig wieder Haushalten mit geringen Einkommen oder vordringlich Wohnungssuchenden vorbehalten sind. Dem großen Bedarf an Wohnungen für vordringlich Wohnungsuchende begegnen wir darüber hinaus auch im Wohnungsneubau. Hier sind feste Kontingente für diese Gruppe reserviert und entstehen im Sinne der gemischten Quartiere in der gesamten Stadt“, erklärt Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.