„Es ist uns wichtig, dass das Quartier für Familien mit Kindern attraktiver wird“

mk -Der schwedische Wohnungskonzern Heimstaden hat die Absicht auch zwischen Seehofweg und Urenfleet einen Kinderspielplatz zu errichten

„Es ist uns wichtig, dass das Quartier für Familien mit Kindern attraktiver wird“.

Seehof-Siedlung: Wiederherstellung von Spielplätzen in der Planung.

Die Grünen hatten in einem Antrag die Wiederherstellung von Kinderspielplätzen in der Seehof-Siedlung gefordert. Mit ihrem Ansinnen wandten sie sich an das Bezirksamt, das ihrer Ansicht nach Druck auf den Besitzer der Seehof-Siedlung – dem schwedischen Wohnungsunternehmen Heimstaden – ausüben sollte. Das Bezirksamt entgegnete, dass seine Abteilung (Fachamt Management des Öffentlichen Raumes) in der Vergangenheit bei der Unterhaltung des Spielplatzes am Neuenfelder Fährdeich zwar unterstützt habe, dies jedoch wegen fehlender Zuständigkeit aus haushaltsrechtlichen Gründen und wegen fehlender personeller und finanzieller Ausstattung nicht mehr leisten könnte. Die Fläche befinde sich im Privateigentum, somit können Maßnahmen auf diesem Grundstück in der Zukunft nicht mehr begründet werden, erklärte das Bezirksamt. Dies gelte ebenfalls für ein Areal links vom Eingang zum Gartenverein Liedenkummer e.V. Da dieses keine Fläche im Eigentum der Stadt Hamburg wäre, müsste auch hier wie im Fall des Spielplatzes am Neuenfelder Fährdeich der Eigentümer in Aktion treten, klärt das Bezirksamt auf.
Rechtliche Verpflichtungen zur Herstellung von Kinderspielflächen auf privaten Grundstücken ergeben sich aus einem Bebauungsplan oder aus Regelungen der Hamburgischen Bauordnung, die in einem Baugenehmigungsbescheid konkretisiert werden.
Eine gesetzliche Regelung wurde erstmals in § 63 der „ersten“ Hamburgischen Bauordnung von 1969 aufgenommen. Die bis dahin geltende Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg kannte eine Herstellungsverpflichtung nicht. Die Seehofsiedlung wurde vor Inkrafttreten der Bauordnung von 1962 bis 1964 genehmigt. In den Baugenehmigungsbescheiden für die „Seehof-Siedlung“ wurden – nach aktuellem Stand der Prüfung – jedoch vereinzelt Auflagen zur Herstellung von Kinderspielflächen aus anderen baupolizeigesetzlichen Regelungen getroffen, die nur teilweise bzw. gar nicht vor Ort umgesetzt wurden oder nicht mehr vorhanden sind. Die Verwaltung hat den aktuellen und den zukünftigen Eigentümer über die Herstellungsverpflichtung aus den Bescheiden informiert und prüft weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, erläutert das Bezirksamt. Die Errichtung einer Kinderspielfläche sei gemäß § 2 Satz 2 Nr. 3 HBau genehmigungspflichtig und bedarf eines Bauantrages. Die Bauprüfabteilung kann nicht gezielt auf private Flächen einwirken, wenn keine rechtliche Grundlage zur Forderung einer allgemeinen Herstellung von Kinderspielflächen bestehe. Wenn es demnach keine gesetzliche Verpflichtung für die Herstellung bzw. Nutzung von Freiflächen als Kinderspielfläche gibt, dann kann die Bauprüfabteilung eine Verpflichtung nicht auf dem Wege der Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durchsetzen, betonte das Bezirksamt.
Der Neue RUF fragte in Sachen Kinderspielplätze beim schwedischen Wohnungsunternehmen Heimstaden nach, das im Sommer 2022 als neuer Eigentümer die zusammenhängende Wohnhausanlage mit 452 Wohnungen übernommen hatte. Heimstaden-Pressesprecher Michael Lippitsch bestätigte, dass man die Spielplätze in der Seehof-Siedlung, die von Voreigentümern abgebaut wurden, wiederherstellen wolle. „Es ist uns wichtig, dass das Quartier für Familien mit Kindern attraktiver wird. Auch bei allen Gesprächen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit der lokalen Politik – hier sind wir insbesondere mit Frau Dr. Corine Veithen in Kontakt – wurde der Wunsch nach neuen Spielflächen mitunter am häufigsten genannt“, teilte Lippitsch mit.
Man habe mittlerweile zwei Flächen identifiziert, die für alle Kinder im Quartier gut erreichbar seien und auf denen man gerne Spielflächen schaffen möchte. „Diese befinden sich einmal am Seehofring und einmal zwischen Seehofweg und Urenfleet, jeweils mit einer Fläche von ca. 225 m². Aktuell sind wir in der Phase, dass wir diese Standorte dem Bezirksamt Harburg vorschlagen. Wenn wir dafür eine Zustimmung erhalten, kann die weitere Planung starten“, kündigte Lippitsch an.
Auch die Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz bezog Stellung. Dass das Thema „Spielplätze“ in der Seehofsiedlung in Neuenfelde seitens der Grünen thematisiert wird, sei dankenswert. Die verbesserungswürdige Situation wird damit der Verwaltung in Harburg als Aufgabe, die es zu bearbeiten gilt, in die Hände gelegt. In diesem Sinnen hat die Verwaltung ja auch auf die Fragen der Grünen geantwortet, erklärte der Sprecher der Bürgervertretung, Manfred Hoffmann.
Die Bürgervertretung gehe davon aus, so Hoffmann, dass das derzeitige Immobilienunternehmen sich der Verantwortung für sinnvolle hausnahe Kinder-Spielflächen in der Siedlung sehr bewusst ist und sie auch herrichten wird. Doch alles braucht seine Zeit.
Hoffmann äußert auch Kritik. „Leider kommt der große Spielplatz der Siedlung am Seehofring weder im Antrag noch in der Antwort zur Sprache. Er bietet die Möglichkeit für eine ganzheitliche anregende Spielumgebung. Er lädt ein zum Verweilen, Plauschen und Spielen und Toben ein. Wenn dieser Spielplatz in Ordnung ist, dann kann er all das leisten – für die ganze Familie. Doch um hierbei nur einen kritischen Punkt zu nennen: Die Bürgervertretung hatte bereits vor einiger Zeit auf die fehlende Toilette aufmerksam gemacht. Bis heute ist nichts geschehen. Politik und Verwaltung sollten sich auch hier verantwortlich zeigen“, sagte Hoffmann.