Elbefonds-Gelder jetzt beantragen

Maritime Landschaft Unterelbe

Elbefonds-Gelder jetzt beantragen.

Anträge müssen bis zum 30. November eingehen.

Betreiber von Sportboothäfen können wieder Fördergelder der Stiftung Elbefonds für Entschlickungsmaßnahmen beantragen. Um eine Förderung für Entschlickungsmaßnahmen zu erhalten, die 2022 durchgeführt werden, können Hafenbetreiber bis zum 30. November 2021 einen Antrag an das Büro der Arbeitsgemeinschaft Maritime Landschaft Unterelbe (MLU) im niedersächsischen Grünendeich (Landkreis Stade) richten, die als Geschäftsstelle des Elbefonds fungiert. Seit 2020 werden Fördergelder an Betreiber von Sportboothäfen ausgezahlt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stiftung Elbefonds. Da Sportboothäfen in der Regel vor der Sportbootsaison im Frühjahr entschlickt werden, hat die Stiftung Elbefonds festgelegt, dass bis zum 30. November des Vorjahres Anträge auf Förderung bei der Stiftung Elbefonds eingereicht werden können. Daraufhin entscheidet der Vergabeausschuss der Stiftung über die Förderfähigkeit. Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme und Übermittlung der tatsächlichen Kosten erfolgt eine Auszahlung der Fördermittel in Höhe von bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten an förderfähige Sportboothäfen. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Stiftungserträgen kann sich der Förderprozentsatz reduzieren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, erläutert die Stiftung Elbfonds.
Alle wichtigen Informationen sowie Antragsformulare zum Download erhalten Sie unter https://www.maritime-elbe.de/ueber-uns/stiftung-elbefonds/.