Böllern, aber sicher

Böllern, aber sicher.

Feuerwerk – wunderschön, aber gefährlich.

(gd). Knallfrösche, Chinakracher, Raketen – Böllern gehört für viele Deutsche zu Silvester einfach dazu. Mehr als 100 Millionen Euro werden die Bundesbürger wohl auch in diesem Jahr wieder für Feuerwerkskörper ausgeben, trotz der anhaltenden Debatten über die vermeidbare Feinstaubbelastung, Unfälle und Müllberge. Für viele sind Raketen und Böller zu Silvester unverzichtbar. Damit das Böllern aber keine gefährliche Angelegenheit wird, sollten einige Sachen unbedingt beachtet werden.
Feuerwerk wird in die Klassen I und II unterteilt. Zur Kategorie I zählen beispielsweise Wunderkerzen und Tischfeuerwerke – diese sind auch das ganze Jahr über erhältlich. Feuerwerks-Batterien, Raketen und Co. gehören hingegen zur Kategorie II und darf nur vom 29. bis 31. Dezember und ausschließlich an Volljährige verkauft werden. Vor allen Dingen Finger weg von illegalen Böllern und Raketen. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass das Feuerwerk eine Zulassungskennzeichnung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vorweist (PI oder PII und eine vierstellige Nummer). Ein weiteres Anzeichen für sicheres Feuerwerk ist das CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer. Illegales Feuerwerk zu zünden ist gefährlich und zudem strafbar.
Um sich und andere nicht unnötig in Gefahr zu bringen heißt es, ausreichend Sicherheitsabstand zu halten und die Böller nicht direkt in der Hand zu zünden. Zudem sollten Feuerwerkskörper an möglichst freien Flächen gezündet werden, um auch den Abstand von Gebäuden oder Autos groß genug zu halten und um Schäden zu vermeiden. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht vollständig ab, ist es ratsam, sich ihm frühestens nach 15 Minuten zu nähern. Auch sollte man keine Nachzündversuche machen, es sei denn, es handelt sich um Feuerwerkskörper mit zwei Anzündungen. Die Ersatzzündung ist dann entsprechend gekennzeichnet. Ein zweiter Anzündversuch kann nach einer ausreichenden Wartezeit gemacht werden.
Flaschen als Abschuss-Vorrichtung für Raketen sind oft instabil. Es besteht die Gefahr, dass sie umkippen könnten. Raketen daher nur von gut verankerten und genügend großen Abschuss-Vorrichtungen abfeuern. Beachtet werden muss auch, dass die Rakete ungehindert aufsteigen kann. Raketen sollten niemals aus der Hand abgefeuert und der Raketenstab nicht in die Erde gesteckt werden.
Aber Achtung – das enorme Gefahrenpotenzial für Menschen, Tiere und Gebäude hat viele Städte bereits dazu veranlasst, gewisse Zonen in der Stadt für das Zünden von Feuerwerkskörpern zu sperren. In vielen Städten oder Gemeinden gilt zudem eine individuelle Regelung, wie zum Beispiel hier in Hamburg. Das Zünden ist nur zwischen 18 Uhr des 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar erlaubt. Wer gegen Alters- oder Zeitregelungen verstößt, muss unter Umständen mit einem hohen Bußgeld rechnen. Die sicherste Variante ist natürlich, wenn man gemeinsam mit Freunden und Familie das zentrale Silvester-Feuerwerk seiner Stadt oder Gemeinde ansieht. So kann man sich ganz auf das Spektakel konzentrieren und die Show genießen, ohne sich jeglichen Gefahren auszusetzen.