Fäkalschlammgebühr und Straßenreinigungsgebühr

Fäkalschlammgebühr und Straßenreinigungsgebühr.

Neuerungen bei der Fäkalschlamm- und Straßenreinigungsgebühr.

Die Gemeinde Neu Wulmstorf betreibt auf der Grundlage der Grundstücksabwasseranlagensatzung die Beseitigung des im Gemeindegebiet anfallenden Abwassers aus Grundstücksabwasseranlagen als öffentliche Einrichtung. Hierunter fallen Kleinkläranlagen mit und ohne Abwasserbelüftung und abflusslose Sammelgruben innerhalb eines zu entwässernden Grundstücks. Satzungsgemäß nutzt die Gemeinde Neu Wulmstorf die Möglichkeit, die Abwasserbeseitigung durch Dritte vornehmen zu lassen und vergibt diese Leistung jeweils im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Mit dem Auslaufen des derzeitigen Vertrages zum 31.12.2021 ist die Leistung nun neu ausgeschrieben und für den Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2026 an die Firma HanseWasser Bremen vergeben worden. Für die Inanspruchnahme dieser Einrichtung erhebt die Gemeinde Neu Wulmstorf Benutzungsgebühren, die mit den Kosten aus der Ausschreibung neu zu kalkulieren waren. Im Ergebnis wird sich die Gebühr aufgrund der gestiegenen Abfuhrpreise auf 66,64 Euro für die Regelabfuhr aus Hauskläranlagen und 62,94 Euro für die Abfuhr aus Mehrkammer-Absetzgruben und abflusslosen Sammelgruben erhöhen.Ebenfalls neu auszuschreiben war im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens die Vergabe der Reinigung von Straßen im Gemeindegebiet, da auch hier der Vertrag mit der zurzeit ausführenden Firma Hamburger Flächen-Reinigung zum 31.12.2021 endet. Nach Auswertung und Prüfung der Ausschreibung erhielt die Hamburger Flächen-Reinigung mit dem wirtschaftlichsten Angebot erneut den Auftrag, die Straßenreinigung im Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2024 auszuführen. Die Gemeinde führt die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung nach Maßgabe ihrer Straßenreinigungssatzung durch und erhebt dafür Gebühren auf der Grundlage der Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Gebühren waren unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses neu zu kalkulieren. Gestiegene Kosten führen hier ebenfalls zu einer Erhöhung von bisher 0,50 auf 0,58 Euro je laufendem Meter Straßenfront.