Auskunft nicht möglich

Auskunft nicht möglich.

AfD-Anfrage bleibt unbeantwortet.

Vor einigen Wochen hatte die AfD eine Anfrage hinsichtlich der angeblichen sexuellen Belästigung von Frauen im öffentlichen Raum im Bezirk Harburg durch Männer mit Migrationshintergrund gestellt (Der Neue RUF berichtete). Nun antwortete die Behörde für Inneres und Sport (BIS). Umfangreich erläutert die BIS Kriterien und Neuerungen für den Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Im Wesentlichen kann die BIS aber nichts zur AfD-Anfrage beitragen, denn der entscheidende Absatz lautet: „Daten zu einem möglichen Migrationshintergrund werden von der Polizei nicht erhoben. In der PKS wird die Staatsangehörigkeit erfasst, in der standardisierten PKS-Auswertung werden Opferdaten jedoch nicht mit der Staatsangehörigkeit von TV (Tatverdächtigen) verknüpft. Daten im Sinne der Fragestellung werden daher in der standardisierten PKS-Auswertung nicht abgebildet.“ Und weiter: „Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht aller in Frage kommenden Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei den Ermittlungsdienststellen des Landeskriminalamts (LKA) erforderlich. Die Auswertung von mehreren zehntausend Akten ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich“, so die BIS.