Vorzugsvariante 1.3 soll es werden

Landkreis Harburg -Insgesamt wurden neun Varianten für eine Ortsumgehung untersucht. Die Vorzugsvariante 1.3 umfährt Elstorf im Westen.

Vorzugsvariante 1.3 soll es werden.

Raumordnungsverfahren zur Ortsumgehung Elstorf abgeschlossen.

Das Raumordnungsverfahren zur Ortsumgehung Elstorf ist abgeschlossen. Die Landkreise Harburg und Stade haben als zuständige Untere Landesplanungsbehörden die Antragsunterlagen der Vorhabenträgerin Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, in den vergangenen Monaten geprüft. Nach Abwägung und Bewertung der Antragsunterlagen sowie der von den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern eingereichten Stellungnahmen, zu denen im Sommer ein Erörterungstermin und eine Dialogveranstaltung in der Burg Seevetal stattgefunden hatte, ist nun die landesplanerische Festlegung auf eine Trasse erfolgt. Im Ergebnis wird die von der Landesstraßenbaubehörde vorgeschlagene Vorzugsvariante 1.3 bestätigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Harburg.
Insgesamt wurden, so der Landkreis, neun Varianten für eine Ortsumgehung untersucht. Die Vorzugsvariante 1.3 umfährt Elstorf im Westen. Die Trasse startet im Norden am Knotenpunkt der B3 mit der B73 südwestlich von Neu Wulmstorf. Von dort verläuft sie zunächst in südöstlicher Richtung durch den Ketzendorfer Forst, umfährt die Sandgrube Ketzenberge auf ihrer Ostseite und kreuzt in südwestlicher Richtung die vorhandene B3, die an dieser Stelle mit einer Brücke über die neue Ortsumgehung überführt wird. Im weiteren Verlauf liegt die Vorzugsvariante zwischen den Orten Elstorf und Ardestorf im Einschnitt, also in einer Geländevertiefung. Sie schließt schließlich nordöstlich von Elstorf-Bachheide wieder an die B3 an.
Die Trasse habe sich nach eingehender Prüfung aller Belange und Einwendungen als die raumverträglichste herausgestellt. „Wenn die von der Unteren Landesplanung erteilten Maßgaben beachtet werden, ist die Variante mit den Anforderungen der Raumordnung und den Erfordernissen der Umweltverträglichkeit vereinbar. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wurde der Landesstraßenbaubehörde und allen am Verfahren Beteiligten am 15.10.2020 mitgeteilt. Die Landesplanerische Feststellung liegt von Donnerstag, 29.10.2020, bis Montag, 30.11.2020, für einen Monat bei der Hansestadt Buxtehude und der Gemeinde Neu Wulmstorf sowie in den Kreisverwaltungen Stade und Harburg zur Einsicht aus und ist zudem auf www.landkreis-harburg.de/ouelstorf verfügbar“, so der Landkreis.
Nun ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am Zug, in die weitere detaillierte Planung einzusteigen und weitergehende Untersuchungen durchzuführen. Die nun landesplanerisch festgestellte Variante 1.3 wäre im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, in dessen Verlauf eine weitere umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden wird, erläutert der Landkreis. Im Raumordnungsverfahren war es zunächst darum gegangen, die beste Trasse zu finden.
Detaillierte Betrachtungen sowie Optimierungen an der Trasse seien durchaus gewollt, allerdings erst Teil des nächsten Verfahrensschrittes, des Planfeststellungsverfahrens, so der Landkreis.