Vor dem Altenheim ja, vor Kita und Schule nicht

Vor dem Altenheim ja, vor Kita und Schule nicht.

Tempo 30 im Ernst-Bergeest-Weg kommt teilweise.

SPD und Grüne hatten in einem gemeinsamen Antrag die Einführung von Tempo 30 im Ernst-Bergeest-Weg gefordert. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wurde gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass für den Ernst-Bergeest-Weg geprüft wird, ob für die Grundschule Marmstorf, die Kita Ernst-Bergeest-Weg und das Seniorendomizil Alisea jeweils die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Strecke nach $45 Abs. 9 StVO vorliegen. Ob darüber hinaus bei positivem Ausgang der Prüfungen die anzuordnenden Tempo-30-Strecken miteinander verbunden werden können, weil der zwischen den Enden der beiden Strecken verbleibende Straßenabschnitt ohne Temporeduzierung kürzer als 300 m sei. Sollte behördlicherseits für eine oder mehrere der genannten Einrichtungen die Auffassung vertreten werden, dass aufgrund der Lage des zentralen Eingangs der jeweiligen Einrichtung eine Anordnung ausgeschlossen sein, bittet die Bezirksversammlung um eine ausführliche Erläuterung der Rechtsauffassung im Ausschuss für Mobilität.
Nach Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung spricht sich die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 46 nur in einem Fall für die Einrichtung von Tempo 30 aus. Laut Einschätzung der VD 5 verfügen die Kita und die Schule nicht über einen direkten Zugang zum Ernst-Bergeest-Weg. „Mehrere Verkehrsbeobachtungen zu Schulanfangs- und Endzeiten konnten die Angaben, dass Verkehrschaos herrsche, nicht bestätigen. Auch zu Pulkbildungen oder kritischen Situationen im Bereich der Schule kam es nicht. Vielmehr bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, die die Schule selbstständig erreichen, grundsätzlich auf der Seite des Gehwegs hinter der Nebenfahrbahn und kommen mit dem Fließverkehr im Ernst-Bergeest-Weg nicht in Berührung. Die wenigen Schüler und Schülerinnen, die die Straße zum Erreichen der Schule queren müssen, nutzen hierfür die ca. 100 Meter vom Eingangsbereich der Schule entfernte Fußgängerlichtzeichenanlage“, heißt es seitens der VD 5.
Unfälle, die in der Vergangenheit beobachtet werden konnten, geschahen laut VD 5 unter den Elterntaxis untereinander beim Wenden bzw. Rangieren. Seitdem jedoch die Durchfahrtmöglichkeit zwischen der Haupt- und Nebenfahrbahn und weiter zum Schulhof mittels Schranke verschlossen wurden, waren diese Bagatellunfälle rückläufig, so die VD 5. Die Einrichtung von Tempo 30 vor dem Bereich der Schule hätte keine Auswirkungen auf die sich jenseits der Straße bewegenden Schüler. Daher sei die Anordnung von Tempo 30 vor der Schule und der Kita rechtlich nicht möglich, stellt die VD 5 fest.
Anders liege der Fall bei der Seniorenresidenz mit der Anschrift Binnenfeld 60: Diese verfüge über einen direkten Zugang zum Ernst-Bergeest-Weg. Daher wird die Straßenverkehrsbehörde des PK 46 vor dieser Einrichtung eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 anordnen.
Als Fazit resümiert die VD 5: „Eine Anordnung von Tempo 30 vor der Kita und der Schule sind rechtlich nicht möglich. Vor dem Altenheim mit der Anschrift Binnenfeld 60 wird im Ernst-Bergeest-Weg Tempo 30 angeordnet werden.“ Das PK 46 wird die Verkehrsverhältnisse weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten und Prioritätensetzungen vor Ort beobachten, begleiten und ggf. die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen, so die VD 5 abschließend.