Unzulässige Abfallentsorgung kann teuer werden

Stadtreinigung -Die Mitarbeiter der Stadtreinigung entfernen den beigestellten Unrat auf ihren routinemäßigen Touren

Unzulässige Abfallentsorgung kann teuer werden.

Vermüllung von Sammel-Containern wird von Stadtreinigung beseitigt.

Es ist ein weit verbreitetes Ärgernis: An vielen Standorten von Sammel-Containern (Glas, Papier usw.) wird von Zeitgenossen gerne auch anderer Müll abgestellt. Beispielhaft sind dafür die Sammel-Container am Rehrstieg oder Moorburger Ring, die an manchen Tagen zu regelrecht wilden Mülldeponien ausufern. Zahlreiche Neue RUF-Leser beschwerten sich über die Verwahrlosung. Sie forderten, dass die Stadtreinigung einmal grundsätzlich Stellung zu diesem Phänomen beziehen sollte. Der Neue RUF kontaktierte die Stadtreinigung und schickte gleich ein paar Fotos von vermüllten Container-Standorten mit.
Der Pressesprecher der Stadtreinigung, Andree Möller, erklärte, dass die angesprochenen Depotcontainerstandplätze in Neuwiedenthal mittlerweile wieder frei von herumliegendem Unrat sind. „Das hat den Grund, dass wir diese Standplätze regelhaft dienstags und donnerstags reinigen. Darüber hinaus kontrolliert der Teamleiter der Reinigungskolonne des Gebietes den Zustand, wenn er für die Papierkorbleerungen in der Nähe ist und nimmt im Mitnahmeeffekt ggf. vorhandene Beistellungen auf. Außerdem sind wir seit dem Lockdown light Ende Oktober/Anfang November fast täglich mit rund 20 Extra-Kolonnen unterwegs, um die illegalen Beistellungen an den Containern zu beseitigen und die Sauberkeit der Standplätze insgesamt aufrechtzuerhalten“, erklärte Möller gegenüber dem RUF.
Zudem habe man alle Papiercontainer mit einem großen und auffälligen Aufkleber versehen, der dazu aufrufe, die Kartons vor dem Containern einfach flach zu machen,informiert der Pressesprecher.
„Es ist nämlich so“, erläutert Möller, „dass wir bei Papier, Pappe, Karton seit letztem Jahr einen Gewichtsrückgang von insgesamt rund 2.500 Tonnen haben. Das Bild in der Öffentlichkeit suggeriert hier etwas anderes. Richtig ist aber, dass es hier ein Volumen-Thema ist: Die Hamburger*innen entsorgen Kartons häufig, ohne sie zu falten, zerkleinern oder zerreißen, und somit ist das Volumen der großen Depotcontainer schnell ausgefüllt. An den Containern sprechen wir von mehr als 500 Tonnen weniger Sammelmenge. Mit ein wenig Mithilfe durch die Bürger*innen würde viel mehr des Wertstoffs in die Container passen und es gäbe weniger Beistellungen neben den Containern.“
Unter der „Hotline Saubere Stadt“ der Stadtreinigung gingen im ersten Quartal 2021 speziell für den Containerstandplatz Rehrstieg 73 acht Verschmutzungsmeldungen ein. In den Straßen Rehrstieg und Moorburger Ring wären es insgesamt 30 Verschmutzungsmeldungen (davon 18 an Depotcontainerstandplätzen) gewesen. Im Bereich Süderelbe (mit den Stadtteilen Moorburg, Altenwerder, Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Francop, Neuenfelde und Cranz) hatten wir insgesamt 550 Verschmutzungsmeldungen im 1. Quartal (davon 61 Verschmutzungsmeldungen an Depotcontainerstandplätzen), listet Möller auf.
„Unser Harburger WasteWatcher-Team hat allerdings keine „außergewöhnlichen“ Vorkommnisse an diesen Standplatz beobachtet. Es gibt dort zwar immer mal wieder Ablagerungen, die aber immer schnell geräumt waren“, sagt Möller. Nur in seltenen Fällen können die WasteWatcher einen Verursacher direkt bei der Begehung der Tat beobachten und anzeigen, räumt der Pressesprecher ein.
Eine unzulässige Abfallentsorgung kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, wenn es sich um gefährliche Abfälle im Sinne des § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt (z.B. Medikamente, Leuchtstoffröhren, Öl oder Chemikalien) und die Tat von der Staatsanwaltschaft als Straftat (§ 326 StGB) verfolgt wird. Für Kartonage, sonstigen Haus- oder Sperrmüll an z.B. Depotcontainer-Standplätzen wird, wenn die Waste Watcher Daten von Personen vor Ort vorfinden, ein solcher Verstoß mit einem Verwarnungsgeld (bis 55 Euro) oder einem Bußgeldbescheid (über 55 Euro) geahndet, teilt Möller mit.
„Unsere Bußgeldstelle hat im Jahr 2020 für Beistellungen am Standplatz Rehrstieg 73/Moorburger Ring insgesamt sieben Mal ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 oder 40 Euro verhängt“, berichtet Möller.
Was die Bußgelder angehe: hier zwei allgemeine Beispiele (haben nichts mit dem Standplatz zu tun): Sperrmüll und Restmüll, 0,3 m3 → 128,50 Euro, drei m3 Kartonage → 633,50 Euro. Je nach Sachverhalt, können Bußgelder auch vierstellig ausfallen, betont Möller abschließend.