Bogenschützin Jennifer Heß bei den Paralympics
Meine Mama fährt nach Rio!“
Bogenschützin Jennifer Heß bei den Paralympics

Am 3. September veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Sinstorf von 11 bis 17 Uhr wieder ihr alljährliches Spätsommerfest.
„Gleichzeitig feiern wir auch das 20-jährige Bestehen der Jugendfeuerwehr Sinstorf“, betonte André Preidt, Chef der Freiwilligen Feuerwehr Sinstorf.
Beim Gerätehaus an der Beckedorfer Straße 1 gibt viel Spaß für Jung und Alt, zum Beispiel Kinderschminken und Spiele, während es bei der Fahrzeugschau und den Feuerwehrübungen viel zu entdecken gibt. Bei entsprechenden Übungen gewähren die Feuerwehrleute einen Einblick in ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Natürlich beweist auch die Jugendfeuerwehr mit ihren 19 Aktiven – Jugendwart ist Sascha Crocoll – ihr Können und hofft, an diesem Tag mit Unterstützung des sehr aktiven Fördervereins auch einige neue Mitglieder gewinnen zu können. Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee und Kuchen sowie alkoholfreie Getränke und Gegrilltes.
Die Freiwillige Feuerwehr Sinstorf hat aktuell 37 Aktive, darunter zwei Frauen, die die Einsätze selbstverständlich mitfahren. Wie andré Preidt bestätigte, blickt die Freiwillige Feuerwehr Sinstorf im vergangenen Jahr auf nicht weniger als 114 Einsätze zurück, davon nicht wenige hamburgweit: ein Höchststand.
Junge Union Harburg ganz oben
Gipfeltour zum höchsten Punkt Hamburgs
Wo befindet sich Hamburgs höchstgelegener Punkt? Das wissen die wenigsten. Doch im Süden der Stadt wird es deutlich hügeliger – und hier, in den Harburger Bergen, findet man den höchsten Punkt Hamburgs. Mit immerhin 116,2 m ist der „Hasselbrack“ in der Fischbeker Heide die höchste natürliche Erhebung der Hansestadt.
Am Wochenende hatte die Junge Union Harburg zu einer „Gipfeltour“, das heißt, zu einem Wandernachmittag mit anschließendem Picknick, bei dem dieser höchstgelegene Punkt Hamburgs erklommen wurde – natürlich nicht ohne politischen Hintergrund, eingeladen.
Katharina Schuwalski (29), Vorsitzende der Jungen Union Harburg: „Ziel der Veranstaltung war es, symbolisch auf das zu wenig beachtete Naherholungsgebiet im Hambuger Süden aufmerksam zu machen. Die Harburger Berge und speziell die Fischbeker Heide sind wie geschaffen für entspannte Wandertage, aber es könnte zum Beispiel eine verbesserte Ausschilderung der Wege sowie mehr Hinweise auf Hamburgs höchste natürliche Erhebung, den Hasselbrack, geben. Ob zum Wandern oder Radfahren, die Natur in Hamburgs Süden hat viel zu bieten – die Stadt darf diesen besonderen Teil Hamburgs nicht vergessen, denn ein Ausflug hierher lohnt sich immer!“
Auf Wanderschaft: Kim McTaminey, Benjamin Welling, Katharina Schuwalski, Carsten Ovens, Ralf-Dieter Fischer, Brit-Meike Fischer-Pinz, Dr. Herlind Gundelach, Johannes Barg, Svenja Pfeiffer, Alexander Rieck, André Jessen (v.l.n.r.)Foto: JU
Die Junge Union Harburg freute sich über viel prominente Unterstützung, denn mit auf Wanderung gekommen waren unter anderem die Bundestagsabgeordnete Herlind Gundelach, der JU-Landesvorsitzende und Bürgerschaftsabgeordnete Carsten Ovens, Harburgs CDU-Chef Ralf-Dieter Fischer und die CDU-Bezirksabgeordnete Brit-Meike Fischer-Pinz, die sich bereits auch schon in der Bezirksversammlung für eine verbesserte Ausschilderung des Hasselbrack und seine häufigere Erwähnung in Veröffentlichungen eingesetzt hatte.
Beim Gipfelkreuz angekommen trugen sich die Teilnehmer in das dort zu findende Gipfelbuch ein und waren sich einig: Der Weg auf den höchsten natürlichen Punkt Hamburgs hatte sich gelohnt und die gesamten Harburger Berge sind immer einen Ausflug wert!
SPD, Grüne, Volt und die Linkspartei hatten in einen Antrag die Bezirksverwaltung gebeten, zu prüfen, ob und mit welchen Mitteln der Bau und der Betrieb von Mietwohnungen in Harburg verhindert werden kann, bei denen mittels einer Befristung oder möblierten Vermietung versucht wird, Mietzahlungen zu erreichen, die sich deutlich oberhalb der durch den Hamburger Mietenspiegel und die Verordnung zur Einführung einer Mietpreisbremse bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete bewegt.
Außerdem wurde von den Parteien an den Senat der Wunsch herangetragen, sich weiterhin über Initiativen im Bundesrat dafür einzusetzen, dass auch befristete Mietverhältnisse in den Geltungsbereich der Mietpreisbremse und des Mietenspiegels einbezogen werden und gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die die Berechnung von Möblierungsaufschlägen regeln und den Vermieter verpflichten, einen Möblierungsaufschlag dem Mieter gegenüber der Höhe und der Ermittlung nach transparent darzulegen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erklärte in ihrer Stellungnahme,
dass der Senat sich mit der Bundesratsinitiative „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ aus dem Jahr 2023 für eine stärkere Regulierung von möblierten und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten eingesetze. Der Gesetzentwurf sehe danach folgende Rechtsänderungen vor:
• Kurzzeitvermietung: Einführung der Regelvermutung für angespannte Wohnungsmärkte, dass kein vorübergehender Gebrauch vorliege, wenn das Mietverhältnis sechs Monate oder mehr beträgt.
• Möblierung: Pflicht zur Ausweisung von Möblierungszuschlägen, Begrenzung der Möblierungszuschläge auf ein Prozent des Zeitwertes monatlich jeweils in angespannten Wohnungsmärkten.
Der Gesetzentwurf liege dem Bundestag seit Juli 2023 mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/7850), wurde in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nicht abschließend beraten, teilte die BSW mit.
Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (Koalition aus CDU, CSU und SPD) für die 21. Legislaturperiode sei das Thema einer „erweiterten Regulierung“ von möblierten und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten als Maßnahme verankert. Auch in Hamburg haben sich die SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag für die 23. Legislaturperiode darauf verständigt, Reformen für ein soziales Mietrecht und insbesondere die Schließung von Schutzlücken bei möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen voranzubringen, so die BSW.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Befristung eines Mietverhältnisses nicht schon dazu führe, dass dieses nicht dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse und des Mietenspiegels unterliege. Lediglich Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch i.S.d. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB seien von den Vorschriften zur Mietpreisbegrenzung (Mietpreisbremse und Mieterhöhungen) des BGB ausgenommen, unterliegen nicht der ortsüblichen Vergleichsmiete und würden bei der Erhebung von Mietspiegeln ausgeschlossen. Dies sei in Hinblick auf die im Vergleich zu regulären Mietverhältnissen grundsätzlich andere Qualität eines Mietverhältnisses zum vorübergehenden Gebrauch jedoch nachvollziehbar, weshalb die BSW hier keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. „Ein solches Mietverhältnis soll aufgrund besonderer Umstände nach dem Willen beider Vertragsparteien nur von einer relativ kurzen Dauer sein. Daraus wird ein geringerer Schutzbedarf des Mieters abgeleitet, weil dieser seinen Lebensmittelpunkt nicht verlagert. Insofern unterscheidet sich die Grundlage, auf welcher der Mietpreis bei Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch vereinbart wird, von regulären Mietverhältnissen“, erläutert die BSW. Daher unterliegen Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch auch nicht den Bestimmungen der ortsüblichen Vergleichsmiete und dürfen entsprechend nicht bei der Erstellung von Mietspiegeln berücksichtigt werden. Handlungsbedarf sehe die BSW hingegen bei der Abgrenzung der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch zu einem sonstigen Mietverhältnis.