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Neuer Freibetrag bei Grundsicherung im Alter

Neuer Freibetrag bei Grundsicherung im Alter.

Verbesserungen bei Rente: SoVD informiert.

In Großstädten wie Hamburg ist das Leben teuer. Die neue Grundrente wird deshalb nicht alle Senioren aus der Grundsicherung führen. Ein neuer Rentenfreibetrag, der zum Jahresbeginn eingeführt wurde, kann dennoch Verbesserungen bringen.
Für Senioren, die ergänzende Leistungen der Grundsicherung bekommen, wurde zum 1. Januar 2021 ein Freibetrag für die gesetzliche Altersrente eingeführt. Er beträgt 100 Euro im Monat. In bestimmten Fällen kann der Freibetrag höher ausfallen, bis zu einer Höchstgrenze von 223 Euro monatlich.
Für bisherige Grundsicherungsbezieher berücksichtigt das Amt automatisch den Anspruch. Alle anderen müssen vorsorglich einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie glauben, jetzt einen Anspruch zu haben. Denn die Leistung wird nur rückwirkend ab Antragsstellung gezahlt. Voraussetzung dafür sind wenigstens 33 Jahre Einzahlung in die Rentenversicherung.
„Die Freibeträge werden für ein wenig mehr Rentengerechtigkeit sorgen. Sie sorgen dafür, dass Menschen, die jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, im Alter mehr Geld haben, als jene, die nie oder nur kurz eingezahlt haben. Dies hatte der SoVD seit vielen Jahren eingefordert!“, so Klaus Wicher, 1. Landesvorsitzender Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hamburg.

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Seniorenbeirat bietet Beratung an

Der Bezirksseniorenbeirat bietet Beratung für ältere Menschen (60+) an: immer dienstags und Donnerstags von 09:30 – 11:30 Uhr im Sozialen Dienstleistungszentrum, Harburger Rathausforum 1 in Harburg, Raum 3.016, barrierefrei mit dem Rollstuhl zu erreichen; Telef.: 42871- 2056.

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Beratung bei BAG

Am Donnerstag, dem 14. Juni, von 14 bis 16 Uhr bietet die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Harburg (BAG) Unterstützung und Hilfe zum Thema „Widerspruchsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht“ sowie Beratung für Hilfsmittel durch Andreas Schmelt an. Die Beratung findet im BAG im Marktkaufcenter Harburg, Seeveplatz 1 (1. Obergeschoss) statt. Die Beratung ist kostenfrei.

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Vollmachten und Verfügungen

Am 22. März findet im Haus der Kirche der Evangelische Familienbildung Harburg von 19.30 bis 21 Uhr eine Infoveranstaltung über Vollmachten und Verfügungen statt. Welche Verfügungen sind im Alter möglich und sinnvoll? Was kann ich alles in einer Patientenverfügung festlegen? Welcher Unterschied besteht zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Wo bekomme ich weitere Informationen? Auch Ihre Fragen rund um dieses Thema werden an diesem Abend gern aufgegriffen und beantwortet.
Die Referentin ist Rechtsanwältin und als freie Mitarbeiterin für Geld und Haushalt, den Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe tätig. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich. Information und Anmeldung: Tel. 040-519 000 961 oder fbs-harburg.de.