
Tempo 30 im Ernst-Bergeest-Weg wird erweitert.
Grüner Protest hatte Erfolg.
Erfolge für die Grünen: Schon mehrfach hat die Bezirksversammlung Harburg gefordert, im Ernst-Bergeest-Weg in Marmstorf vor der Grundschule und vor der Kita eine Tempo-30-Strecke anzuordnen. Dies wurde in der Vergangenheit von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.
Nach einer erneuten Beschwerde einer Bürgerin hat nun die Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung von Tempo 30 vor den beiden Einrichtungen erlassen.
„Wir sind im positiven Sinne erstaunt, dass die Straßenverkehrsbehörde hier zu neuen Erkenntnissen gekommen ist, denn an der Sachlage hat sich nichts geändert, seitdem die Bezirksversammlung das letzte Mal um Prüfung gebeten hat“, erklärte Michael Sander, verkehrspolitischer Sprecher und Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen-Fraktion in der Bezirksversammlung. Zwar habe sich durch die neue Straßenverkehrsordnung die Rechtslage geändert, allerdings habe die Straßenverkehrsbehörde sich bisher auf den Standpunkt gestellt, dass vor einer Anordnung nach neuer Rechtslage erst auf die bundeseinheitlichen Ausführungsbestimmungen gewartet werden müsse, um „rechtssichere“ Anordnungen treffen zu können.
„Die neu einzurichtende Tempo-30-Strecke liegt weniger als 200 Meter entfernt von der bereits bestehenden Tempo-30-Strecke vor der Senioreneinrichtung. Ich gehe davon aus, dass diese beiden Strecken miteinander verbunden werden können, sodass auf beinahe voller Länge der Ernst-Bergeest-Weg künftig eine Tempo-30-Anordnung erhält. Das ist ein erheblicher Sicherheitsgewinn für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen, die dann weniger gefährdet sind, wenn sie den Ernst-Bergeest-Weg überqueren möchten“, sagte Sander.
Der Grüne kann sich ebenfalls in einer weiteren Sache freuen. Auf Basis eines Antrags der Grünen-Fraktion hatte die Bezirksversammlung Harburg im Januar 2025 beschlossen, dass die Straßenverkehrsbehörde an insgesamt acht Einmündungen die Beschilderungen von Einbahnstraßen, die gegen die Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben sind, überprüfen möge. Aufgefallen war nämlich, dass zwar die Einfahrt in diese Straßen erlaubt war, nicht aber das Abbiegen in diese Straßen.
Nun habe man registriert, dass die Straßenverkehrsbehörde an sechs der acht beantragten Stellen der Auffassung der Grünen gefolgt sei und die Abbiegeverbote jeweils mit einem Ergänzungszeichen „Radfahrer frei“ versehen werden sollen. Entsprechende Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde wären bereits erlassen worden.
Die zwei Stellen, an denen dem Antrag nicht gefolgt wurde, seien jeweils Linksabbiegeverbote für Pkw, die auch für Fahrräder aufrechterhalten würden (Eißendorfer Straße in die Femerlingstraße und Winsener Straße in den Vinzenzweg), erläutert Sander.