Nutzungsbedingungen der Freilichtbühne

Foto: Citymanagement -Freilichtbühne Harburg

Nutzungsbedingungen der Freilichtbühne.

Öffentliche Sitzung findet am 29. April statt.

Nach coronabedingter Verzögerung tagen am 29. April ab 18 Uhr in gemeinsamer Sitzung der Kulturausschuss sowie der Regionalausschuss Harburg der Bezirksversammlung. Unter anderem geht es um Beratungen über die künftigen Nutzungs­bedingungen der Harburger Freilichtbühne. Interessierte Bürger sind herzlich willkommen. Bei diesem Termin präsentiert die Verwaltung die drei verschiedenen Nutzungsvarianten für die Harburger Freilichtbühne. Die Bürger können der Diskussion der Politik beizuwohnen und gegebenenfalls mitzudiskutieren.
Die Sitzung wird als Video-/Telefonkonferenz abgehalten. Bürger haben die Möglichkeit, online an der Sitzung teilzunehmen, wenn sie sich mit den datenschutzrechtlichen Vereinbarungen einverstanden erklären und per E-Mail bis zum 28. April bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung unter bezirksversammlung@harburg.hamburg.de anmelden.
Die Harburger Freilichtbühne liegt im Harburger Stadtpark an der Außenmühle, allerdings auch relativ dicht an der umliegenden Wohnbebauung. Daher gibt es seit Jahren Diskussionen darüber, wie eine bessere Auslastung der 2014 sanierten Bühne gelingen kann, ohne dass dies zur Belastung der Anwohnenden führt. Ende Januar 2020 wurde ein Dialog mit vielen interessierten Bürgern, Künstlern sowie Politik und Verwaltung durchgeführt. Anschließend gab es eine erste Behandlung im Kulturausschuss mit dem Auftrag an die Verwaltung, Kompromissvorschläge zu entwickeln und diese sowohl dem Kultur- als auch dem Regionalausschuss Harburg vorzustellen. Unterlagen zur Sitzung gibt es im Ratsinformationssystem der Bezirksversammlung Harburg unter https://sitzungsdienst-harburg.hamburg.de/bi/allris.net.asp.