Nach Pfingsten: Hygieneteams im HVV unterwegs

Nach Pfingsten: Hygieneteams im HVV unterwegs.

Trennscheiben für Busfahrerinnen und Busfahrer.

Nach einem zwischenzeitlich deutlichen Rückgang sind mittlerweile wieder mehr Menschen im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) unterwegs. Das bedeutet: Trotz Kurzarbeit, Homeoffice und Homeschooling liegen die Fahrgastzahlen schon jetzt wieder bei fast 50 Prozent des Vor-Corona-Niveaus. Damit sind an jedem Werktag deutlich mehr als eine Million Fahrgäste im HVV unterwegs, Tendenz weiter steigend.
Um den zahlreicher werdenden Fahrgästen auch weiterhin die größtmögliche Sicherheit zu bieten, sind jetzt zusätzliche Maßnahmen geplant:
Hygieneteams
Ab der kommenden Woche werden zusätzlich zur regelmäßigen gründlichen Reinigung aller Fahrzeuge und Haltestellen täglich mobile Hygieneteams von HOCHBAHN, S-Bahn und VHH im HVV unterwegs sein. Die Teams nehmen zusätzliche, desinfizierende Reinigungsmaßnahmen in Bussen und Bahnen sowie an U- und S-Bahn-Haltestellen und Busumsteigeanlagen vor. Mit dieser intensiven Reinigung der Kontaktflächen kommen die Verkehrsunternehmen Kundenwünschen nach.
Trennscheiben
HOCHBAHN und VHH werden nach erfolgreicher Testphase in den kommenden Wochen nach und nach alle Busse im Linienbetrieb mit Trennscheiben zu den Busfahrerinnen und Busfahrern ausstatten. Dies ermöglicht den Fahrgästen, anschließend wieder vorne einsteigen und bei Bedarf auch eine Fahrkarte kaufen zu können. Durch den Wegfall der bisherigen Absperrbänder wird nicht nur der Fahrgastfluss verbessert, sondern auch mehr Platz im Fahrzeug geschaffen. Auch im Umland werden Trennscheiben eingebaut, die KVG beispielsweise hat damit bereits begonnen.
Maskenpflicht
Auch weiterhin werden die Fahrgäste auf die strikte Beachtung der Mund-Nasen-Bedeckungs-Pflicht in Bussen, Bahnen, auf den HADAG-Fähren (auch auf dem Oberdeck) und in den fahrkartenpflichtigen Bereichen der Haltestellen hingewiesen. Erfreulicherweise tragen fast alle HVV-Fahrgäste eine Maske. Sie unterstützen damit aktiv den Schutz vor Ansteckung, insbesondere dann, wenn kurzzeitig die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist.
Von der Pflicht ausgenommen sind nur Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.