Keine Tempo 30-Strecke

Dr. Gudrun Schittek

Keine Tempo 30-Strecke
Verkehrsdirektion stellt sich gegen Grünen-Antrag

 (mk) Neuenfelde. Die Grünen sind mit ihrem Vorschlag nach einer Einführung einer Tempo 30-Strecke in  der Hasselwerder Straße gescheitert. In dem Antrag hatten die Grünen darauf hingewiesen, dass die Hasselwerder Straße von  Pkw-Fahrern als Ausweichstrecke benutzt wird, wenn sich der Verkehr auf dem Obstmarschenweg staue. Häufig würden die Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit fahren. Seit der Straßensanierung vor einigen Jahren seien 50 Stundenkilometer erlaubt, vorher galt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer, so die grüne Antragsstellerin Dr. Gudrun Schittek.

In der Hasselwerder Straße ist Tempo 50 erlaubt.

Diese merkt an, dass in einen Teil der ehemals leerstehenden Häusern Familien mit Kindern eingegezogen wären. Angesichts der  geplanten Neubau-Projekte durch die SAGA in dieser Gegend  würden noch weitere Familien zuziehen.  Vor diesem Hintergrund hätten sich bereits Anwohner für eine Tempo 30-Zone stark gemacht. Die Hasselwerder Straße sei ein Schulweg, sie müsse außerdem überquert werden, um zur Bushaltestelle am Rosengarten zu kommen, mahnt die Grüne kritisch an. Überdies verweist sie in ihrem Antrag auf die Empfehlung des Senates, in der Hasselwerder Straße Tempo 30 einzuführen. Wie aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der GRÜNEN Fraktion aus dem November 2016 (20-1901.01) hervorgehen soll, stehe für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone hier nur noch die „Zustimmung der Politik aus“, heißt es unter anderem  im Antrag.
Wichtig im Zusammenhang mit dem Grünen-Antrag nach Einführung von Tempo 30 in der Hasselwerder Straße ist nun, dass sich die Grünen angesichts der „Übermacht“ SPD-CDU-Koalition  in der Bezirksversammlung  auf einen Kompromiss eingelassen hatten. Zunächst wollten sie eine Tempo 30-Zone einrichten, stimmten dann  mangels Unterstützung aber dem Kompromiss einer von der Großen Koalition vorgeschlagenen Tempo 30-Strecke zu. Letztere wurde einstimmig in der Bezirksversammlung beschlossen. Zur Klärung: Während die Tempo 30-Strecke „nur“ die Drosselung der Geschwindigkeit bedeutet, zieht eine Tempo 30-Zone gravierendere Folgen (Vorfahrt Rechts vor links, bauliche Maßnahmen usw.) nach sich.
Die Verkehrsdirektion 51 als zentrale Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 47 macht der Grünen keine große Hoffnung auf Umsetzung ihres Ansinnens. Bereits im Jahre 2008, so die Verkehrsdirektion, hätte dieselbige  eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hasselwerder Straße aufgrund einer Beschlussempfehlung der BV Harburg geprüft. „Nach § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Dieses war damals nicht der Fall und auch eine erneute aktuelle Überprüfung führte nicht zu einem anderen Ergebnis“, lautet die Antwort. Weder die aktuelle Durchschnittsgeschwindigkeit, noch die Unfalllage ließenrechtlich eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung zu. Lediglich im Einmündungsbereich Vierzigstücken/ Hasselwerder Straße habe es unfalltechnisch in den letzten drei Jahren Auffälligkeiten gegeben. Hier wäre es infolge der nicht angepassten Geschwindigkeit beim Abbiegevorgang zu Verkehrsunfällen gekommen, so die Antwort.
Dieser Bereich wird seitdem 1. März 2017 vom Bezirksamt Harburg umgebaut, um die Abbiegegeschwindigkeit zu verringern. Für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone liege die konzeptionelle Zuständigkeit bei der  Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Verbindung mit dem Bezirk Harburg, führt  die Verkehrsdirektion weiter aus. Dieser liegt bei diesem Punkt noch etwas anderes am Herzen. „Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die im Beschluss erwähnte Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der GRÜNEN – Fraktion aus dem November 2016 zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht gänzlich wiedergegeben wurde. Es fehlt nicht nur die Zustimmung der Politik, sondern auch die erforderlichen bautechnischen Umbauten hinsichtlich verkehrsberuhigender Elemente. Gleichzeitig muss außerdem auch noch eine Änderung der bestehenden Vorfahrtregel auf rechts vor links erfolgen. Nur unter diesen Rahmenbedingungen wäre die Anordnung einer Tempo 30-Zone möglich. Nach hiesigen Erkenntnissen wurde aufgrund der erforderlichen verkehrsberuhigenden Umbauten die Umsetzung der Tempo 30-Zone durch den Bezirk und die Bezirksversammlung Harburg bisher nicht weiterverfolgt“, erklärte die Verkehrsdirektion abschließend.