FFP-2-Masken: Kostenlos für alle Schulen

FFP-2-Masken: Kostenlos für alle Schulen.

Infektionszahlen in Schulen nehmen zu.

Die Schulbehörde stellt ab sofort allen rund 35.000 Lehrkräften und Beschäftigten an den Hamburger Schulen zusätzlich kostenlose Masken mit verbessertem Infektionsschutz nach FFP-2-Standard zur Verfügung. Hamburgs Schulsenator Ties Rabe: „Die gestiegenen Infektionszahlen in der Stadt führen dazu, dass auch die Infektionszahlen unter den Schülerinnen und Schülern sowie den Schulbeteiligten gestiegen sind. Hamburgs Pädagogen und Schulbeschäftigte leisten einen wichtigen und sehr verantwortungsvollen Dienst an der Allgemeinheit und verdienen deshalb einen besonderen Schutz, den wir mit den zusätzlichen und besonders sicheren Masken erfüllen.“
Die Schulbehörde hat bereits seit Dienstag rund 350.000 Masken mit Infektionsschutz nach FFP-2-Standard an Hamburgs 472 staatliche und private Schulen ausgeliefert. Die Auslieferung an die Schulen hat aufgrund der erheblichen logistischen Herausforderung einige Tage in Anspruch genommen, doch Ziel war, die Auslieferung an alle Schulen im Laufe dieser Woche abgeschlossen zu haben.
Die Masken werden je nach Zahl der Beschäftigten nach einem festen Schlüssel an die Schulen ausgeliefert. Für jeden Beschäftigten sollen entsprechend der Empfehlungen der Gesundheitsämter und der einschlägigen Fachleute zwei bis drei Masken pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Die ausgelieferten Kontingente sind so bemessen, dass alle bis zu den Weihnachtsferien benötigten Masken schon jetzt komplett an die Schulen geliefert werden.
Die Masken können in begrenztem Umfang mehrfach getragen werden, wenn sie fachgerecht eingesetzt und gelagert werden und bei besonderer Beanspruchung nach Gebrauch gereinigt werden. Lehrkräfte und Schulbeschäftigte sind nicht verpflichtet, exakt diese neuen Masken zu tragen, sie können auch herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Entscheidend ist, sagte ein Behördensprecher, „dass alle Lehrkräfte und Schulbeschäftigten an den Hamburger Schulen seit den Herbstferien verpflichtet sind, außerhalb des Unterrichts sowie im Unterricht ab Klassenstufe 5 eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Masken dürfen zur Entlastung in der Pause auf dem Schulhof oder an festen Arbeitsplätzen in Büros oder Lehrerzimmern kurze Zeit abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.“ Schulsenator Ties Rabe: „Unser Anspruch ist der im Bundesvergleich bestmögliche Schutz für unsere Beschäftigten.“