„Die Kosten für diese beiden Stellen liegen bei ca. 50.000 Euro/Jahr“

W. Marsand -.

„Die Kosten für diese beiden Stellen liegen bei ca. 50.000 Euro/Jahr“.

Verwaltung sieht längere Öffnungszeiten von Sporthallen kritisch.

Die Nutzung der gemeindeeigenen Sporthallen in Neu Wulmstorf ist an die Zeiten gebunden, an denen auch die zugehörigen Schulen geöffnet haben. Das bedeutet, dass diese Hallen normalerweise in den
Ferien, Feiertagen und teilweise auch an schulfreien Tagen, die Feiertagen folgen, geschlossen sind. Das Resultat ist, dass die Hallen in der Regel an drei von zwölf Monaten im Jahr für die Sportler gesperrt sind. Die Sportvereine haben die die Möglichkeit,Ausnahmen zu beantragen, die in den letzten Jahren in der Regel abgelehnt wurden. „Aus unserer Sicht gehört zu einer lebenswerten und sportfreundlichen Gemeinde, dass die Sportstätten den Einwohnerinnen und Einwohnern generell geöffnet sein müssen und Schließungen die Ausnahme sein sollen. Auch wenn ein Trainingsbetrieb mit Übungsleitern nicht durchgängig gesichert werden kann, so sollte den Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, für diese Zeiten ihren Mitgliedern die Möglichkeit zur Bewegung zu geben. Das können z.B. Trainingsspiele ohne Vorgaben eines Übungsleiters sein. Im Sinne der angespannten Haushaltslage der Gemeinde präferiert die SPD-Fraktion ein Lösung ohne zusätzliche Mehrkosten.“ Mit dieser Begründung forderte die SPD in einem Antrag eine Anpassung der Hallenschließungen in den Ferien, an Feiertagen und schulfreien Tagen für die gemeindeeigenen Sporthallen. Übrigens formulierte der Verein UWG/Freie Wähler einen ähnlichen Antrag, der aber schwerpunktmäßig die Prüfung der Kosten bei Sportanlagenöffnung in den Ferien für den Vereinssport im Blick hat. Pikant bei beiden Anträgen ist die Tatsache, dass bei einer Bewilligung der Forderungen höhere Personalkosten anfallen. Angesichts eines in Schieflage geratenen Haushaltes der Gemeinde Neu Wulmstorf (der Neue RUF berichtete) ist dies ein nicht zu unterschätzender Aspekt. In diese Richtung geht dann auch die Beantwortung der Anträge durch die Verwaltung.
Die Betreuung der Schulen umfasse neben den üblichen Schließ- und Kontrollaufgaben die Aufsicht für die gesamte technische Gebäudeeinrichtung, der Außenanlagen, den für das Gebäude abgeschlossenen Wartungs- und Reinigungsverträgen plus etlicher Routinen mehr. Im Grunde genommen sei der Schulhausmeister der erste Ansprechpartner vor Ort. Die Mitarbeiter der Gesamtverwaltung wären auf ihren entsprechenden Stellen mit eigenen Aufgaben belegt, sodass es hier nur für kurze Zeiträume in Notfällen zur Heranziehung von beispielsweise Mitarbeitern des BBH kommen könnte – bei gleichzeitiger Aufgabenreduzierung in deren eigenem Tätigkeitsbereich, merkt die Verwaltung an. Es gebe bereits jetzt Vereinbarungen mit den einzelnen Nutzern hinsichtlich Schlüsselgewalt und Hinterlassen der Umkleidekabinen. Leider habe dies in der Anfangszeit vereinzelt dazu geführt, dass ganze Hallen in der Nacht unverschlossen zugänglich waren. Außerdem hätte es immer mal wieder Streitigkeiten unter einzelnen Nutzern gegeben, wer bei Missständen verantwortlich war. In der Konsequenz dieser Erfahrungen sei ein abschließender Kontrollgang durch den Schulhausmeister unumgänglich. Dieser musste natürlich unter Beachtung der arbeitszeitrechtlichen Bedingungen in den Dienstplan integriert werden, führt die Verwaltung aus.
Sie macht klar, dass es bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten in Bezug auf die Stellenbedarfe der Schulhausmeister einer grundlegend neuen Struktur bedarf, die nicht kostenneutral hergestellt werden könne. „Eine dauerhafte Öffnung der Hallen während der Ferien und sonstigen Sperrzeiten erfordert eine komplette Neuaufstellung der bisherigen Dienstpläne und Organisationsroutinen. Hier genügen dann auch keine Not-Vertretungen, sondern es sind qualitativ vollwertige Stellen zu kalkulieren. Hier wird der Bedarf auf zwei zusätzliche Teilzeitstellen geschätzt. Die Kosten für diese beiden Stellen liegen bei ca. 50.000 Euro/Jahr“, erläutert die Verwaltung.
Dazu kämen laut Verwaltung noch erhöhte Unterhalts- und Betriebskosten für Reinigung und Energie (abhängig von Art und Umfang der erweiterten Öffnungszeiten – ca. 80 Euro/Nutzungstag). Auf ein weiteres Problem macht die Verwaltung ebenfalls aufmerksam: Die derzeitige Lage der Bauwirtschaft lasse eine planbare, längerfristige Absprache und Beauftragung von notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten erfahrungsgemäß nicht zu. Mit dieser Situation sei noch weitere Jahre zu rechnen.
Und noch ein weiteres – nicht ganz unwichtiges – Argument gegen die Anträge: Nach Rücksprache mit den hauptnutzenden Vereinen bestehe laut Verwaltung nach wie vor generell kein Bedarf, über die bestehenden Vereinbarungen hinaus, an erweiterten Öffnungszeiten. Fazit der Verwaltung: „Da der erforderliche Mehraufwand wie dargestellt nicht kostenneutral zur Verfügung gestellt werden kann, ist in Anbetracht der derzeitigen Haushaltslage eine Ausweitung der Öffnungszeiten weder angezeigt noch verhältnismäßig“. CDU-Ratsherr Gerhard Peters, stets ein Verfechter eines ausgeglichenen Haushaltes, legt den Finger in die Wunde. Wie lasse sich ein solcher Antrag, der erhebliche Mehrkosten nach sich ziehe, mit dem Haushalts-Strategiepapier des Bürgermeisters Handtke in Einklang bringen? Dieser hatte in dem Dokument gerade eine Konzentration auf das Wesentliche in punkto Ausgaben gefordert, so Peters in Richtung SPD. Über die SPD- bzw. UWG/Freie Wähler-Anträge wird am 27. April im Ausschuss für Kultur und Sport abgestimmt.