Corona-Pandemie: Wenn das Geld für die Miete fehlt

Siegmund Chychla Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg Foto: ein

Corona-Pandemie: Wenn das Geld für die Miete fehlt.

Das müssen Mieter jetzt wissen.

Rund 720.000 Hamburger Mieterhaushalte sind verpflichtet, spätestens Freitag, 3. April 2020, die Mieten für ihre Wohnungen zu zahlen. Leider hat die Corona-Pandemie dazu geführt, dass sich bei vielen Hamburgerinnen und Hamburgern die finanziellen Verhältnisse radikal verschlechtert haben und nunmehr das Geld für die Zahlung der laufenden Mieten fehlt.
Damit den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, wurden die bestehenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Zu den wichtigen Änderungen zählen der Ausschluss der Kündigung des Mietverhältnisses beim Zahlungsverzug und der erleichterte Zugang für die Übernahme der Kosten der Unterkunft durch die Jobcenter und Ämter für Grundsicherung.
Für Hamburgs Mieterhaushalte bedeutet das im Einzelnen folgendes:
– Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 die Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt wird, weil der Mieter, bedingt durch die Corona-Pandemie, die Miete nicht zahlen kann.
– Wer ab dem 1. März bis einschließlich 30. Juni 2020 einen Neuantrag auf Übernahme der Miete stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.
– In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges werden die Ausgaben für Miete und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
„Das Wichtigste für alle Mieterhaushalte in Hamburg, die aufgrund der Corona-Krise den Job verloren oder keine Einnahmen mehr haben, ist, dass sie umgehend schriftlichen Kontakt mit ihren Vermietern aufnehmen und den Grund für die Nichtzahlung mitteilen. Zeitgleich sollte auch ein Antrag auf Übernahme der laufenden Kosten der Unterkunft beim Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt gestellt werden“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins zu Hamburg, Siegmund Chychla.
Der Mieterverein zu Hamburg erwartet, dass der Hamburger Senat dafür Sorge trägt, dass alle Betroffenen unbürokratisch an einer zentralen Stelle ihre Anträge stellen können.
Aus gegebenem Anlass hat der Mieterverein zu Hamburg seine Erreichbarkeit erweitert und ist montags bis freitags von 8.30 – 18.00 Uhr und samstags von 9.00 – 15.00 Uhr für Hamburgs Mieterinnen und Mieter da.