Bund ist schuld, nicht der Bezirk

Bund ist schuld, nicht der Bezirk.

Wochenmärkte: CDU-Kritik an Vorschriften.

Hamburg zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vielzahl von Wochenmärkten stattfinden. Wichtig ist dabei, dass die Kunden persönliche Beziehungen zu ihren Marktbeschickern aufbauen können und dass eine Fülle von Angeboten aus der Region stammen. Die Wochenmärkte sind insoweit auch Treffpunkt für die Bevölkerung. Die CDU befürchtet, dass immer mehr Bürokratie das Ende für zahlreiche Wochenmärkte sein könnte. In jüngster Zeit würden die Marktbeschicker laut CDU darüber klagen, dass eine Vielzahl von neuen Vorschriften ihre Arbeit und die Angebote behindere. Allein 2023 seien sechs neue Vorschriften in Kraft getreten. Es handele sich dabei um die Erweiterung der Maut-Gebühr auf Fahrzeuge ab 3,5 t, die Pflicht zur manipulationssicheren Kasse, Pfandnachweise, Vorgaben aus der Verpackungsverordnung „LUZID“ und weitere Dokumentationspflichten, listet die CDU auf. „Der Aufwand in finanzieller und zeitlicher Hinsicht führt dazu, dass der Bundesverband der Marktkaufleute befürchtet, dass zahlreiche Marktbeschicker, die dem regionalen Kleingewerbe angehören, ihre Tätigkeit einstellen müssen“, warnt die CDU. Diese sieht sich durch das Bezirksamt Altona bestätigt. Danach würden immer mehr Marktbeschicker ihre Tätigkeit aufgeben, ohne das neue hinzukommen. Dadurch wird das Warensortiment hinsichtlich Quantität und Qualität erheblich beeinträchtigt, weiß die CDU zu berichten.
In einer Kleinen Anfrage wollte die CDU vom Bezirksamt Harburg Auskunft über neue Vorschriften für die Wochenmarktbeschicker im Bezirksamtsbereich ab 2023 haben.
Aber damit stieß die CDU ins Leere. Laut Stellungnahme des Bezirksamtes Harburg wird gerade ein Wochenmarkt, der Harburger Wochenmarkt auf dem Sand, ausgerichtet. „Die rechtlichen Vorgaben zur Durchführung des Wochenmarktes ergeben sich aus § 67 Gewerbeordnung in Verbindung mit der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte. In diesen Rechtsbereichen wurden für 2023 keine neuen Vorschriften erlassen. Bei den im Sachverhalt genannten Beispielen handelt es sich um allgemeine Bundesgesetze, die nicht spezifisch für die Wochenmärkte erlassen wurden“, erklärte die Verwaltung. Auf dem Harburger Wochenmarkt habe 2023 ein Händler für Backwaren aufgrund von Personalmangel den Betrieb eingestellt. Hinzugekommen seien 2023 ein Händler für Tiernahrung, ein Händler für Kurzwaren sowie ein Händler mit Fischwaren, teilte das Bezirksamt mit. In der näheren Vergangenheit mussten keine aktenrelevanten Ordnungsmaßnahmen gegen Händler auf dem Harburger Wochenmarkt durchgeführt werden, betonte das Bezirksamt abschließend.