Brandschadengutachten muss abgewartet werden

W. Marsand -Der Alte Jägerhof wurde durch einen Brand stark beschädigt.

Brandschadengutachten muss abgewartet werden.

Alter Jägerhof: Finanzbehörde gibt Auskunft.

Der durch einen Brand Anfang August stark zerstörte Alte Jägerhof bewegt nach wie vor die Gemüter. Die Finanzbehörde bzw. der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nahm zu einer Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung: Zur Ermittlung der Wiederherstellungskosten wären seitens der Versicherung zwei Sachverständige beauftragt worden, die Kosten zu ermitteln. Die Brandschadengutachten liegen aktuell noch nicht vor, erklärte die Finanzbehörde. Nachdem die Rudolf-Steiner Schule bzw. dessen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e.V. (VFWH) die Verhandlungen im Jahr 2015 abgebrochen hatte, wäre im Anschluss weiterhin geplant gewesen, die Gebäude für soziale Zwecke zu vergeben. Eine Nutzungsgenehmigung wird allerdings erschwert durch die besondere Lage des Objekts (Landschaftsschutzgebiet). Die Sozialbehörde habe eine Nutzung zur Betreuung von Personen mit besonderem Betreuungsaufwand erwogen. Die Gebäude sollten dazu von der Sprinkenhof GmbH angekauft, saniert und an den Verein „Leben mit Behinderung“ vermietet werden, erläuterte die Finanzbehörde. Aktuell müsse das Brandschadengutachten abgewartet werden. „Von der Entscheidung, ob eine Wiederherstellung des Gebäudes möglich ist, hängt ab, ob die Nutzungspläne weiter verfolgt werden können“, so die Behörde.

Der durch einen Brand Anfang August stark zerstörte Alte Jägerhof bewegt nach wie vor die Gemüter. Die Finanzbehörde bzw. der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) nahm zu einer Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung: Zur Ermittlung der Wiederherstellungskosten wären seitens der Versicherung zwei Sachverständige beauftragt worden, die Kosten zu ermitteln. Die Brandschadengutachten liegen aktuell noch nicht vor, erklärte die Finanzbehörde. Nachdem die Rudolf-Steiner Schule bzw. dessen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Harburg e.V. (VFWH) die Verhandlungen im Jahr 2015 abgebrochen hatte, wäre im Anschluss weiterhin geplant gewesen, die Gebäude für soziale Zwecke zu vergeben. Eine Nutzungsgenehmigung wird allerdings erschwert durch die besondere Lage des Objekts (Landschaftsschutzgebiet). Die Sozialbehörde habe eine Nutzung zur Betreuung von Personen mit besonderem Betreuungsaufwand erwogen. Die Gebäude sollten dazu von der Sprinkenhof GmbH angekauft, saniert und an den Verein „Leben mit Behinderung“ vermietet werden, erläuterte die Finanzbehörde. Aktuell müsse das Brandschadengutachten abgewartet werden. „Von der Entscheidung, ob eine Wiederherstellung des Gebäudes möglich ist, hängt ab, ob die Nutzungspläne weiter verfolgt werden können“, so die Behörde.

Das Gebäude sei aktuell sowohl gegen Einsturz, als auch gegen Vandalismus abgesichert. Im unteren Bereich wären Fenster mit Brettern versehen und Türen dreifach verschlossen. Das ganze Objekt sei zudem mit einem Bauzaun umstellt, versicherte die Finanzbehörde.