Ärger um Kuhtrift

mk - Die SPD-CDU-Koalition steht dem Fällen von rund 600 Bäumen im angrenzenden Wald ablehnend gegenüber.

Ärger um Kuhtrift

SPD-CDU-Koalition auf Konfrontation zum Besitzer

Der zu Forstwirtschaftszwecken 2012 von einem vermögenden Unternehmer aus Bayern erworbene Wald an der Kuhtrift soll nach dessen Äußerungen einem Kahlschlag zum Opfer fallen. Begründung: Man sei seinen Vorstellungen zum Errichten eines Kletterparks nicht gefolgt. Problem am Rande, der Wald liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die ImmoForst OHG schlug deshalb vor, die benötigten zwei bis drei Hektar aus dem Schutzgebiet herauszulösen. Dies wollten die zuständigen Fachbehörden nicht. Sie erhielten Unterstützung von vielen Harburger Bürgern, die Unterschriften sammelten und auch aus Teilen der Politik.
Und es ist nicht nur der angedrohte Kahlschlag. Der Eigentümer habe laut Großer Koalition außerdem den Hamburger Wasserwerken untersagt, auf dem Gelände für das Wasserwerk Süderelbemarsch zwei geplante Tiefbrunnen zu errichten. Dies könne er rechtlich zwar nicht, aber so reagiert offensichtlich ein nachtragender Unternehmer aus Bayern, der seinen Willen zur Gewinnmaximierung nicht bekam. Man muss sich heute fragen, ob der Käufer nicht schon beim Erwerb über seine wahren Absichten täuschte, fragen sich die Politiker von SPD und CDU.
„Damals erklärte er, die Gebäude Kuhtrift 7 und 12 als Wohngebäude weiter zu nutzen und die bestehenden Waldflächen gemäß den Vorgaben des Hamburgischen Landeswaldgesetzes und in Abstimmung mit den forstlich relevanten Fachdienststellen unverändert forstwirtschaftlich weiter zu bewirtschaften“, heißt es in dem Antrag von SPD und CDU mahnend. Angesichts dieser Entwicklung soll laut Antrag die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg gebeten werden, „einen Vertreter der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) einzuladen, der darstellen soll, ob von dem Eigentümer ein Waldeinrichtungsplan abgefordert wurde (wenn nicht, zu welchem Zeitpunkt passiert dies) oder ob es einen Bestandsplan gibt, in welchem Umfange Holzeinschlag getätigt werden kann und ob auch der Zuwachs dabei eine Rolle spielt. Wie auch die Frage, ob es einen Forsteinrichtungsplan gibt, der von der zuständigen Fachdienststelle der BWVI geprüft wurde.“