Kein besonderes Konfliktpotential

Arend Wiese

Kein besonderes Konfliktpotential
Straße Petershof: SPD-Antrag wurde abgelehnt

(mk) Neugraben. Schon häufiger stand die Straße „Petershof“ im Fokus, wenn es um die Sicherheit der Schüler geht. Diese Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Daher wäre die Einrichtung eines Radweges nicht möglich. Ferner kann ein Park- und Halteverbot nur schwer angeordnet werden. Für Grundschüler besteht hier nur ein geringes Problem, da diese bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres den Fußweg nutzen können und sollen.
Für die Älteren, die das Gymnasium Süderelbe besuchen, sei dieses schon schwieriger, da diese nur den noch vorhandenen nicht benutzungspflichtigen Radweg an der Nordseite der Straße „Petershof“ ab dem Rückweg in Richtung Neugraben Zentrum benutzen dürfen. Ansonsten müssen sie die Straße, welche vielfach durch parkende Fahrzeuge und die Straße nutzende Busse sehr unübersichtlich sei, nutzen, stellte der SPD-Vorsitzende des Distriktes Neugraben-Fischbek, Arend Wiese besorgt fest.
Eventuell, fährt Wiese fort, könnte hier die beidseitige Nutzung des Radweges oder die Freigabe des Fußweges im Süden der Straße (direkt am Brunnenschutzgebiet) für den Fahrradverkehr Abhilfe schaffen. Deshalb bat Wiese die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg, „einen Referenten der unteren Straßenverkehrsbehörde in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, der dort Lösungen vorstellt, die den Schulweg, insbesondere für die fahrradfahrenden Schülerinnen und Schüler aus dem Westen Neugrabens zum Gymnasium Süderelbe, in der Straße „Petershof“ erheblich sicherer machen kann.“
Da die Behörde für Inneres und Sport (BIS) aus terminlichen Gründen zur nächsten Sitzung des Regionalausschusses Süderelbe am 15. November keinen Vertreter schicken konnte, verfasste sie eine ausführliche Mitteilung zur Thematik. Deren Fazit-das sei hier schon vorweggenommen– fiel negativ aus. Nach einer langatmigen Beschreibung der speziellen Straßenbegebenheiten (Fahrbahnbreite, teilweise 30 km/h-Zone, 1,50 Meter breiter Gehweg, 1,20 Meter breiter Radweg, 80 Zentimeter breiter Asphaltsicherheitsstreifen, Verbreiterungen an den Bushaltestelle usw.) kommt man zum Kern des Ganzen. „Die örtlichen politischen Gremien waren bereits Anfang der Neunzigerjahre bezüglich der Einrichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Bereich aktiv geworden. Da diese jedoch in 30 km/h Wohngebietszonen nur in besonders begründeten Einzelfällen eingerichtet werden dürfen und Gründe hierfür von der Straßenverkehrsbehörde nicht gesehen wurden, wurde dieses abgelehnt“, weiß die BIS zu berichten.
Radfahrer, die in Richtung Störtebekerweg fahren, müssen die Fahrbahn benutzen, da auf der Südseite kein Radweg vorhanden ist. Einer Mitbenutzung des südlichen Gehweges durch Radfahrer kann aufgrund dessen geringer Breite nicht zugestimmt werden. Auf der Nordseite der Straße Petershof ist ein baulicher Radweg vorhanden. Dieser kann in Fahrtrichtung Neugrabener Bahnhofstraße benutzt werden, so die BIS. Über die Benutzer der Straße Petershof und deren Verhalten hat sich die BIS informiert. „Zu den Stoßzeiten sind im Petershof größere Pulks von fahrradfahrenden Schülern anzutreffen. Der örtlich zuständige Beamte des Besonderen Fußstreifendienstes hält sich regelmäßig vor Ort auf, um die Kinder und Jugendlichen zu verkehrskonformem Verhalten anzuhalten. Fahrradfahrer in beide Richtungen, am Rand parkende Fahrzeuge und der Busverkehr haben hierbei den allerdings auch gewünschten Effekt, dass es in der Straße Petershof oft nur langsam vorangeht. Es muss häufig an der einen oder anderen Stelle angehalten und gewartet werden, um den Gegenverkehrs passieren zu lassen.
Eine Verkehrsunfalllage mit Radfahrern kann für die vergangenen Jahre in der Straße Petershof nicht festgestellt werden“, erläutert die BIS. Deren Fazit: „Aus Sicht der straßenverkehrsbehördlichen Abteilung des Polizeikommissariates 47 gibt es in der Straße Petershof kein über die normalen Gefahren des Straßenverkehrs hinausgehendes besonderes Konfliktpotenzial, welches bauliche oder straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen erforderlich machen würde.“