Hamburg setzt Impfungen mit AstraZeneca vorübergehend aus.
Kurzfristig werden Ersatztermine angeboten.
Aufgrund einer aktuellen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hat die Bundesregierung die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Hiervon ist auch Hamburg betroffen. Es handelt sich laut Martin Helfrich, Sprecher der Sozialbehörde, um eine Vorsichtsmaßnahme.
Das PEI hält weitere Untersuchungen für notwendig, um Berichte über Nebenwirkungen zu überprüfen. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.
Eine entsprechende Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums erreichte Hamburg am Montagnachmittag. Die für Montag vorgesehenen Termine wurden überwiegend bereits durchgeführt; noch übrige Termine am 15. März werden mit einem anderen Impfstoff durchgeführt.
Alle anderen ab Dienstag vergebenen Termine für die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff werden bis auf Weiteres ausgesetzt und fanden nicht statt.
Bereits vereinbarte Termine im Impfzentrum ab dem 17. März konnten indessen sichergestellt werden. Das wird möglich, wie die Gesundheitssenatorin in den Hamburger Medien ankündigte, „indem die Impforganisation umgestellt und ein anderer Impfstoff verwendet wird. Neue Termine können derzeit jedoch wegen der knappen Verfügbarkeit des Impfstoffes nicht vereinbart werden.“
Nachdem die Bundesregierung die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff aus Vorsichtsgründen ausgesetzt hatte, wurde die Verwendung auch in Hamburg unverzüglich gestoppt. Ursache hierfür ist das Auftreten einer sehr seltenen Thrombose, bei der unklar ist, ob ein Zusammenhang mit der Schutzimpfung besteht. Weil sichergestellt werden soll, dass der Impfstoff verlässlich und sicher ist, erfolgt nun eine gründliche Untersuchung. Bis eine Klärung erfolgt ist, werden weder Termine für eine Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin vergeben, noch Impfungen durchgeführt. Das betrifft sowohl Erstimpfungen, als auch Zweitimpfungen, die bislang noch nicht anstehen und erst zwölf Wochen nach der ersten Verabreichung geplant sind.
Um bereits vereinbarte Termine in möglichst hohem Umfang halten zu können, werden nun mit großem Aufwand die Impfstoffplanungen angepasst, erläuterte der Sprecher der Sozialbehörde. Dazu werden die zurückgestellten Reserven genutzt, die Zeitabstände zwischen den zwei Impfdosen ausgeschöpft, sowie die Freischaltung neuer Termine bis auf Weiteres gestoppt. Weil zunächst nur noch auf Impfstoffe zurückgegriffen werden kann, deren Transportfähigkeit eingeschränkt ist, müssen die mobilen Impfangebote überwiegend verschoben werden; es können daher zunächst nur Termine im Impfzentrum durchgeführt werden.
Was bedeutet das für Personen, die schon einen bestätigten Impftermin haben? Der vereinbarte Termin gilt. Wer einen Impftermin hat, soll sich zum angegebenen Termin mit der Bestätigung im Impfzentrum einfinden. Unabhängig von der Angabe auf der Terminbestätigung wird ein anderer Impfstoff als AstraZeneca verabreicht, in der Regel entweder von Biontech oder Moderna. Gegebenenfalls muss daher das Datum für die zweite Impfung angepasst werden. Hierfür findet beim Check-out im Impfzentrum selbst eine neue Terminvereinbarung statt.
Was bedeutet das für Personen, die einen für den Dienstag geplanten Impftermin mit AstraZeneca nicht wahrgenommen haben? Es wird ein kurzfristiger Ersatztermin angeboten, der in der Regel innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfinden kann. Dazu werden Sie vom Impfzentrum kontaktiert, sofern Kontaktdaten hinterlegt sind. Was bedeutet das für Personen, die berechtigt sind, und einen Impftermin vereinbaren wollen? Derzeit können unabhängig von der Berechtigung oder Dringlichkeit keine neuen Termine vergeben werden. Einzige Ausnahme sind die Personen im Alter von über 80 Jahren. Sie gehören aufgrund ihres Alters der höchsten Priorisierungsgruppe an. Für diese stehen in begrenztem Umfang Impftermine zur telefonischen Buchung unter 116117 bereit. Was bedeutet das für Personen mit Vorerkrankungen, denen ein Impfangebot durch eine Schwerpunktpraxis gemacht werden soll? Einige Personen mit bestimmten Vorerkrankungen werden gezielt durch ihre Arztpraxis angesprochen. Nur diesem Personenkreis, der durch die Ärztin bzw. den Arzt aufgrund medizinischer Kriterien ausgewählt wurde, kann ein Impfangebot gemacht werden. Hierfür werden einige Praxen, die schwerpunktmäßig Patientinnen und Patienten mit einschlägigen Vorerkrankungen betreuen, mit Impfstoff beliefert. Auch hierfür war der Impfstoff von AnstraZeneca vorgesehen. Nun wird auch hier die Verwendung der anderen zur Verfügung stehenden Impfstoffe geprüft. Es ist derzeit vorgesehen, dass für diesen Zweck der auf der mRNA-Technologie basierende Impfstoff der Firma Moderna verwendet und bei Verfügbarkeit bevorzugt zur Verwendung bei vorerkrankten Menschen bereitgestellt wird. Von diesem Impfstoff werden in den Kalenderwochen 11 und 13 erstmals größere Lieferungen von je um die 10.000 Dosen erwartet.
Aktuell sind folgende Personen berechtigt, eine Corona-Schutzimpfung in Anspruch zu nehmen:
– Menschen im Alter von über 80 Jahren
– Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten
– niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal
– Beschäftigte im Rettungsdienst und Krankentransportbereich
– Beschäftigte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und in den vom ÖGD beauftragten Testzentren und Apotheken
– Hebammen, Trage-, Still- und Laktationsberaterinnen
– Logopädinnen und Logopäden, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
– Beschäftigte in der Hamburger Kindertagesbetreuung, die in den Einrichtungen Kontakt mit Kindern haben, sowie Tagespflegepersonal (Tagesmütter und Tagesväter), und Personal von Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen
– Vollzugspersonal von Justizvollzugsanstalten
Personen, die nicht in dieser Aufzählung genannt sind oder gezielt durch Einrichtungen oder aufgrund ihrer Tätigkeit angesprochen werden, können derzeit noch keinen Termin für eine Schutzimpfung erhalten. Dies gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen sowie für Personen im Alter von über 70 Jahren: Diese sind zwar in der zweiten Priorisierungskategorie als Impfberechtigte vorgesehen, in Hamburg aber aufgrund des Mangels an Impfstoff derzeit noch nicht aufgerufen.
Auch ein bestätigter Termin begründet keinen Anspruch auf eine Schutzimpfung. Ob eine Berechtigung besteht, wird stets erst im Impfzentrum geprüft und entschieden.
Schließlich: Was bedeutet das für Personen, die bereits eine Dosis der AstraZeneca-Schutzimpfung erhalten haben? Die zweite Schutzimpfung ist regelhaft im Abstand von zwölf Wochen vorgesehen. Wann die deutschen und europäischen Behörden ein Prüfungsergebnis vorlegen werden, ist derzeit noch nicht klar. Erst wenn eine Untersuchung erfolgt ist, wird der Impfstoff wieder verwendet. Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen am Tag nach der Schutzimpfung gehören zu den Reaktionen, die üblicherweise berichtet werden. Sie sollten nach etwa einem Tag wieder abklingen. Personen, die nach vier Tagen bis vierzehn Tagen im Nachgang der Schutzimpfung nach wie vor starke Reaktionen oder Nebenwirkungen zeigen, etwa anhaltend starke Kopfschmerzen oder punktförmige Hautblutungen, sollten sich ärztlich untersuchen lassen.
In Hamburg wurden bis einschließlich 14. März gemäß RKI-Impfquotenmonitoring rund 45.400 Erstimpfungen mit AstraZeneca durchgeführt, Zweitimpfungen fanden bisher keine statt. Bis zum 28. März waren weitere rund 25.400 Erst- und Zweittermine mit dem Impfstoff vereinbart, die nun zunächst ausfallen müssen.
Weiterev Informationen zur Corona-Schutzimpfung können unter www.hamburg.de/corona-impfung abgerufen werden.

