Kirchliche Friedhöfe informieren:

Kirchliche Friedhöfe informieren:.

Trotz neuer Corona-Regeln: Trauerfeiern bleiben möglich.

In Hamburg und Schleswig-Holstein können die nächsten Angehörigen von Verstorbenen trotz deutlich verschärfter Corona-Regeln weiterhin gemeinsam Abschied nehmen. In Schleswig-Holstein können bis zu 100 Personen im Freien, in Kapellen, Kirchen oder Abschiedshallen zusammenkommen. In Hamburg orientiert sich die Personenzahl an den Gegebenheiten vor Ort. Die maximale Anzahl ergibt sich hier wie auch in Schleswig-Holstein aus dem zur Verfügung stehenden Platz und den Mindestabständen zwischen den Trauergästen. Zusätzlich gelten die üblichen Schutzmaßnahmen: Alltagsmaske und Hygiene, das Lüften und Reinigen der Kapellen oder Trauerhallen, sowie die Datenerfassung aller Beteiligten.
„Wir sind sehr froh, dass wir weiterhin Trauerfeiern abhalten können“ – da ist sich Daniel Klandt, Friedhofsbeauftragter des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein, einig mit seinem Kollegen Dirk Abts, Friedhofsbeauftragter des Kirchenkreises Hamburg-Ost. „Die Ausnahmeregelungen für Bestattungen und Trauerfeiern haben ihren Ursprung in dem durch das Grundgesetz geschützten Recht auf Religionsausübung, gelten aber ausdrücklich für alle Menschen, die Abschied nehmen möchten, ungeachtet von Religion oder Kirchenmitgliedschaft.“ Alle aktuellen Informationen zum Thema Bestattung auf kirchlichen Friedhöfen: http://www.kirchliche-friedhoefe.de/.