23 Stadtteilschulen und Gymnasien können Wechselunterricht einführen

23 Stadtteilschulen und Gymnasien können Wechselunterricht einführen.

Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen entscheiden.

Der flächendeckende Präsenzunterricht bleibt auch weiter das Regelangebot an Hamburgs Schulen. Befristete Einschränkungen der Unterrichtsangebote einzelner Schulen werden nach sorgfältiger Abwägung mit den zuständigen Gesundheitsämtern und der Schule aus der Situation heraus abgestimmt. Schulsenator Ties Rabe: „Die Schulbehörde präzisiert nun die bisherige Praxis und gibt den Schulgemeinschaften von rund 18 Stadtteilschulen und fünf Gymnasien mit höheren Infektionszahlen Planungssicherheit und Mitgestaltungsmöglichkeiten. Dazu zählt auch die Möglichkeit, ab Klassenstufe 8 auf der Grundlage des bereits entwickelten Rahmenkonzeptes für maximal sechs Wochen Wechselunterricht einzuführen, bis die Infektionszahlen gesunken sind.“
Folgende Schulen iim Bezirk Harburg und in Wilhelmsburg haben die Möglichkeit, nach einem Schulkonferenzbeschluss Wechselunterricht einzuführen. Gymnasien: Heisenberg- und Helmut-Schmidt-Gymnasium. Stadtteilschulen: Lessing-Stadtteilschule, Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf, Schule auf der Veddel, Stadtteilschule Ehestorfer Weg und Stadtteilschule Wilhelmsburg. Die Schulgemeinschaften können in Abwägung aller pädagogischen, schulorganisatorischen und gesundheitlichen Aspekte zur Reduzierung des Restrisikos ab sofort und befristet bis zum Halbjahreswechsel ab Klassenstufe 8 Hybridunterricht einführen. Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Lehrer-, Eltern- und Schülervertretungen in der Schulkonferenz entscheiden darüber, ob an der Schule Hybridunterricht eingeführt wird sowie in welchen der möglichen Klassenstufen und in welchem Zeitraum. Dabei sind viele Varianten möglich. Beispielsweise könnte eine Schule nur in Klassenstufe 11 und nur im Januar oder in den Klassenstufen 8 und 11 und nur in den ersten Tagen nach den Weihnachtsferien Hybridunterricht einführen und in allen anderen Klassenstufen den Präsenzunterricht beibehalten. Beim Hybridunterricht werden die Klassen in zwei etwa halb so große Lerngruppen geteilt. Jeweils eine Lerngruppe hat Präsenzunterricht in der Schule, die andere Lerngruppe lernt im Distanzunterricht außerhalb der Schule. Durch die Teilung der Klassen in kleinere Lerngruppen ist es möglich, im Unterricht den Mindestabstand einzuhalten. Für den Hybridunterricht gelten die Hinweise für den „Hybridunterricht als Kombination von Präsenz- und Distanzunterricht“.
Die Abschlussklassen 9, 10 und 13 der Stadtteilschulen sowie die Abschlussklassen 12 des Gymnasiums sind vom Hybridunterricht ausgenommen. Die Klassenstufe 10 des Gymnasiums kann am Hybridunterricht teilnehmen, wenn Schülerinnen und Schüler mit der Prognose für den Mittleren Schulabschluss den vollen Präsenzunterricht bekommen. Im Januar 2021 wird unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens entschieden, ob die Maßnahmen an diesen oder anderen Schulen fortgesetzt werden können.