„Zusammen unterwegs“

„Zusammen unterwegs“.

Schilder mahnen auf gegenseitige Rücksichtnahme.

In Neu Wulmstorf auf der Wulmstorfer Straße (L 235) hat die Kreisverwaltung im vergangenen Jahr die Regelungen zur Radwegebenutzungspflicht an die aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung angepasst. Radfahrende in Fahrtrichtung Elstorf haben seitdem die Wahl, ob sie die Fahrbahn oder den Gehweg nutzen. In Fahrtrichtung ortseinwärts sind sie verpflichtet, die Fahrbahn zu nutzen. Alle Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto – sind auf dieser Straße besonders aufgerufen, achtsam und fair miteinander umzugehen. Ab sofort erinnern der Landkreis Harburg, die Polizeiinspektion Harburg, die Verkehrswacht Harburg-Land, der ADFC sowie das niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr Lüneburg mit einem zusätzlichen Hinweisschild der Aktion „Zusammen unterwegs“ an die geänderte verkehrsrechtliche Regelung. „Wir wollen die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit dem Aktionsschild auf die geänderte Verkehrssituation hinweisen und sie gleichzeitig für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr sensibilisieren“, so Landrat Rainer Rempe.
Gemeinsam platzierten am 16. August Landrat Rainer Rempe, Bürgermeister Wolf Rosenzweig, Miriam Rathmann, Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Soziales der Gemeinde Neu Wulmstorf, Susanne Wermuth, Abteilungsleiterin BürgerService/Verkehr beim Landkreis Harburg, Susan Meyer, Radverkehrsbeauftragte des Landkreises Harburg, Polizeihauptkommissar Frank Ragge, Leiter der Dienststelle Neu Wulmstorf, und Karin Sager, Vorsitzende ADFC Kreisverband Harburg e.V., an der Wulmstorfer Straße erstmalig das Aktionsschild „Zusammen unterwegs“. Am Ortseingang Neu Wulmstorf aus Fahrtrichtung Elstorf wird mit dem Schild für etwa drei Monate an die verkehrsrechtliche Situation aufmerksam gemacht. Zwei Aktionsschilder „Zusammen unterwegs“ werden zukünftig im Kreisgebiet temporär an Strecken aufgestellt, bei denen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde, um bei Verkehrsteilnehmern für gegenseitige Rücksichtnahme zu werben.
Hintergrund: Langjährige Unfalluntersuchungen haben ergeben, dass Radfahrer, die sich auf der Fahrbahn befinden, aufgrund des klaren Sichtkontakts mit dem Auto-Verkehr „auf einer Höhe“ besser wahrgenommen werden und auch ihrerseits den Kfz-Verkehr besser beachten können. Die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Autofahrer und Radler innerhalb geschlossener Ortschaften führt nachweislich zu einer höheren Verkehrssicherheit und weniger Unfällen. Bei Radfahrern ist das Fahren auf Gehwegen entgegen der Fahrtrichtung sogar Unfallursache Nummer Eins. Viele Radfahrer wollen gerade in Zeiten des vermehrten Umstiegs auf das umweltfreundliche Fahrrad – möglicherweise unterstützt durch einen Elektromotor – als gleichwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden. Außerdem sollen Fußgänger Gehwege uneingeschränkt nutzen können. Ziel der in der Straßenverkehrsordnung festgeschriebenen gemeinsamen Nutzung der Straßenfahrbahn durch Autofahrer und Radler ist es, die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer zu stärken sowie Rücksichtnahme und ständige Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.
Die Kreisverwaltung setzt diese Vorgaben der Straßenverkehrsordnung Schritt für Schritt mit entsprechender Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen um. „Unter besonderem Schutz steht weiterhin die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr. Deshalb müssen Kinder bis acht Jahre weiterhin auf den Gehwegen entlang der Fahrbahn fahren und dürfen dabei von einer Aufsichtsperson ebenfalls auf dem Gehweg begleitet werden. Kinder bis zehn Jahre dürfen den Gehweg weiter mit dem Rad nutzen. Hier ist dann die Rücksichtnahme auf Fußgänger besonders wichtig“, betont Wermuth.